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Post setzt E-Voting befristet aus

Zwei Herren
Denis Morel, Leiter E-Voting Schweizerische Post AG, links, spricht neben René Lenzin, Stv. Leiter Kommunikation Bundeskanzlei am Montag, 25. Februar 2019 in Bern. © Keystone / Peter Klaunzer

Für die Abstimmungen vom 19. Mai steht das E-Voting-System der Post nicht zur Verfügung. Die Forschergruppe habe bei der Analyse des Quellcodes weitere "kritische Fehler" gefunden, teilten die Bundeskanzlei und die Post am Freitag mit.

Nicht Hacker, sondern Forscher haben das E-Voting der Post vorerst zu Fall gebracht: Laut einer Mitteilung der Post konnte die elektronische Urne nicht gehackt werden. Rund 3200 Hacker rund um den Erdball haben das E-Voting-System der Post vom 25. Februar bis am 24. März auf Herz und Nieren geprüft und angegriffen. 

Der neuste Mangel sei nicht durch das Eindringen von Hackern ins System zum Vorschein gekommen, präzisierte René Lenzin, stellvertretender Kommunikationsleiter der Bundeskanzlei, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Den Mangel habe die Forschergruppe dingfest gemacht, welche bereits die bekannten Schwächen via Analyse des Quellcodes und der Dokumentation zu Tage gefördert habe.

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Die Post will den Quellcode korrigieren und von unabhängigen Experten erneut überprüfen lassen. Die Integrität von Wahlen und Abstimmungen habe oberste Priorität.

Nur einige Kantone betroffen

Das E-Voting-System der Post ist bisher in den vier Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, Neuenburg und Thurgau im Einsatz. Laut Bundeskanzlei gibt es keine Hinweise, dass die aufgetauchten Mängel bei bisherigen Abstimmungen zu Verfälschungen geführt hat.

Der von der Forschergruppe entdeckte neue Mangel betrifft die individuelle Verifizierbarkeit. Diese erlaubt den Stimmenden zu überprüfen, ob das System ihre Stimme korrekt registriert hat. Es handelt sich laut Mitteilung der Bundeskanzlei um “eine Schlüsselkomponente” des Systems.

Die Bundeskanzlei erachtet deshalb den Entscheid der Post als folgerichtig, ihr System anlässlich des Urnengangs vom 19. Mai 2019 nicht zum Einsatz zu bringen. Nicht betroffen von dem festgestellten Mangel ist das E-Voting-System des Kantons Genf, für welches die Kantone Aargau, Bern, Genf, Luzern, St. Gallen und Waadt für den 19. Mai die Zulassung erhalten haben.

Ein Schlag für Auslandschweizer

Bei der Auslandschweizer-Organisation (ASO) reagiert man konsterniert auf den Entscheid der Post, für die kommende Abstimmung vom 19. Mai auf ihr elektronisches Abstimmungssystem zu verzichten. “Die ersten Opfer sind die Auslandschweizer, denen dieser Abstimmungskanal vorenthalten wird”, sagt Ariane Rustichelli, Direktorin der ASOExterner Link, gegenüber swissinfo.ch. “Wir dürfen nicht vergessen, dass dies für einen sehr grossen Teil von ihnen der einzige Weg ist, um ihre politischen Rechte ausüben zu können.”

Der Entscheid der Post sei ein Schlag gegen das elektronische Stimmabgabesystem und somit eine Verweigerung der demokratischen Rechte für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, schreibt die ASO in einer MitteilungExterner Link.

Laut Rustichelli ist die grosse Frage, was nun passieren wird. “Wir werden mit der Bundeskanzlei sprechen, um zu erfahren, wie es weitergeht.”

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