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Abstimmungen: Tägliches Leben und Emotionen

Die Schweiz wählt. Keystone

Es ist Abstimmungs-Wochenende. Zwei der Vorlagen betreffen das Alltagsleben von uns allen, die dritte ist sehr emotional.

Die Stimmberechtigten können sich zu Verkehrs- und Mietfragen äussern und über das Schicksal von gefährlichen Straftätern entscheiden.

Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer fährt Auto. Und deshalb kommt es zunehmend zu Staus. Die erste Vorlage will hier Entlastung bieten: der Gegenvorschlag zur Volksinitiative “Avanti – für sichere und leistungsfähige Autobahnen”.

Das Projekt sieht vor, das Nationalstrassennetz fertig auszubauen, zentrale Engpässe gezielt zu beheben. Zudem soll ein zweiter Strassentunnel durch den Gotthard ermöglicht sowie der Agglomerations-Verkehr auf Strasse und Schiene verbessert werden.

Zufrieden mit dem Paket des Parlamentes, zogen die Initianten ihr Begehren zurück. Deshalb steht nun allein der Gegenvorschlag zur Abstimmung.

Knackpunkt Gotthard-Tunnel

Der Gegenvorschlag ist in der Tat ausgewogener als die “Avanti”-Initiative. Er sieht nicht bloss eine Förderung der Autobahnen vor, sondern will auch in den öffentlichen Verkehr und den Agglomerations-Verkehr investieren.

Doch ein heikler Punkt ist geblieben: Auch wenn der Bau eines Gotthard-Strassentunnels nicht explizit erwähnt ist, lässt der Gegenvorschlag einen solchen doch zu. Und das scheint, so zeigen die Meinungsumfragen, ein Pferdefuss zu sein.

1994 stimmten die Schweizerinnen und Schweizer einem Alpenschutz-Artikel in der Bundesverfassung zu: Ein Ausbau des Strassenverkehrs durch die Alpen sollte damit verhindert werden. Und dieser Alpenschutz soll nun aufgeweicht werden.

Die Umfragen sagen voraus, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Projekt die Zustimmung verweigern könnten – exakt wegen der zweiten Gotthardröhre.

Mieten an die Teuerung koppeln

Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer fährt nicht nur Auto, sie wohnt auch in Mietwohnungen. Die zweite Vorlage trifft somit ebenfalls viele Menschen ganz konkret.

Dabei handelt es sich eigentlich ebenfalls um einen Gegenvorschlag. Die Volksinitiative “Ja zu fairen Mieten” hatte erreichen wollen, dass nicht nur Erhöhungen der Hypothekar-Zinssätze, sondern auch Senkungen an die Mieter weitergegeben werden. Doch das Stimmvolk lehnte das Begehren im Mai 2003 mit Zweidrittels-Mehrheit ab.

Jetzt zur Abstimmung steht der Gegenvorschlag, die Mietrechts-Revision. Sie will eine Abkehr von der Anbindung der Mietzinse an die Hypotheken. Neu soll als Referenz der Landesindex der Konsumentenpreise gelten.

Ob Mietzinse missbräuchlich sind, soll nach neuen Kriterien beurteilt werden. Massgebend sollen in Zukunft bei Wohnungen die statistischen Vergleichsmieten und bei Geschäftsräumen die Mietzinse dreier vergleichbarer Objekte sein. Mietzinse sollen künftig dann als missbräuchlich gelten, wenn sie mehr als 15% über diesen Vergleichswerten liegen.

Doch gerade dieser letzte Punkt brachte die Mietverbände in Rage: Sie befürchten ständig steigende Mieten und mehr Streitfälle durch das Modell der Vergleichsmiete.

Deshalb ergriffen sie das Referendum gegen die Vorlage. Nun entscheidet das Stimmvolk.

Was tun mit gefährlichen Straftätern?

Die dritte Vorlage betrifft – glücklicherweise – nicht das tägliche Leben der Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer.

Lanciert haben die Volksinitiative die Angehörigen von Gewaltopfern. Der Titel sagt eigentlich alles. Die Initiative verlangt “lebenslange Verwahrung für extrem gefährliche, nicht therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter”.

Ziel ist, die Gesellschaft vor gefährlichen Gewalttätern zu schützen und vor allem zu verhindern, dass sie – in Freiheit – rückfällig werden.

Regierung und Parlament nehmen diese Ängste durchaus ernst. Doch aus ihrer Sicht löst die Revision des Strafrechts, die 2005 oder 2006 in Kraft treten soll, das Problem besser als die Initiative.

Die Gegner werfen der Initiative vor allem ihre zu grosse Härte vor. Die Freilassung von Schwerverbrechern soll nur noch möglich sein, “wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist, dass der Täter geheilt werden kann und künftig für die Allgemeinheit keine Gefahr mehr darstellt”.

Verschiedene Juristen monieren, dass die Formulierung “neue wissenschaftliche Erkenntnisse” allzu schwammig sei. Sei zudem nicht eine periodische Neubeurteilung des Verurteilten vorgesehen, so widerspreche dies der Menschenrechts-Konvention.

Regierung und Parlament lehnen deshalb die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Für ein Ja sind die Zustimmung der Mehrheit von Volk und Ständen notwendig.

swissinfo, Olivier Pauchard

(Übertragung aus dem Französischen: Eva Herrmann)

Die Schweizer Stimmberechtigten stellen an diesem Sonntag zwei wichtige Weichen für ihre Verkehrs- und Justizpolitik. Sie äussern sich auch zu Mieterfragen.

Bei der Verkehrsvorlage wird nicht direkt über den Bau einer zweiten Röhre durch den Gotthard-Tunnel abgestimmt. Aber die erweiterte “Avanti”-Initiative sieht einen Ausbau aller landesweiten Strassen-Engpässe vor. Dazu würde auch ein zweiter Gotthard-Strassen-Tunnel gehören.

Bei der zweiten Vorlage geht es um die Mietrechts-Revision. Sie will eine Abkehr von der Anbindung der Mietzinse an die Hypotheken. Neu soll als Referenz der Landesindex der Konsumentenpreise gelten.

Bei der “Verwahrungs-Initiative” geht es darum, angeblich nicht-therapierbare Schwerverbrecher lebenslang hinter Gittern zu belassen. Die Sexual- und Gewaltverbrecher sollen auch keinen Hafturlaub mehr bekommen.

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