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Abtreibung Nein

Die Initative verlangt ein striktes Abtreibungsverbot und Hilfe für die Frau in Not. swissinfo.ch

Die Initiative "für Mutter und Kind" will ein Abtreibungsverbot in der Verfassung festschreiben.

Die Initiantinnen und Initianten der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind wollen jede Abtreibung verbieten, es sei denn, die Mutter gerät durch die Schwangerschaft in akute, körperliche Lebensgefahr.

“Der Schutz des Lebens ist gefragt. Der Staat kann nicht den Bauch der Frau schützen, sondern er muss den Inhalt schützen”, erklärt Nationalrat Christan Waber von der Eidgenössisch Demokratischen Union und Befürworter der Initiative.

Abtreibungsverbot in der Verfassung

Deshalb sollen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches ausser Kraft gesetzt werden. Ersetzt würden sie durch einen Verfassungsartikel wonach bestraft wird, “wer ein ungeborenes Kind tötet oder massgeblich dazu beiträgt” (siehe Link Initiativtext).

Die Initianten schreiben auf ihrer Internetseite: “Dabei ist als eigentlicher Täter in erster Linie der handelnde Arzt ins Recht zu fassen, während die schwangere Frau bei diesem Eingriff den Vorwurf der Gehilfenschaft auf sich zieht. In vermehrtem Masse sollen ferner Drittpersonen wie z.B. männliche Partner oder Angehörige der betroffenen Frau zur Rechenschaft gezogen werden, die Druck auf eine schwangere Frau ausüben, ihr ungeborenes Kind töten zu lassen.”

Eine Abtreibung soll gemäss der Initiative nur noch möglich sein, wenn die Frau durch die Schwangerschaft in eine akute, nicht anders abwendbare, körperlich begründete Lebensgefahr gerät.

Verboten wäre hingegen ein Schwangerschafts-Abbruch nach einer Vergewaltigung. Dann könnte “die Mutter ihre allein notwendige Zustimmung zur Freigabe zur Adoption bereits ab Feststellung der Schwangerschaft erteilen”.

Wie der Name der Initiative “für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not” besagt, soll schwangeren Frauen in Not unter die Arme gegriffen werden. Kantone sollen die erforderliche Hilfe gewähren, könnten aber auch private Institutionen damit betrauen.

Parlament und Regierung sagen Nein

Im Bundeshaus hatte die Initiative keine Chance, weil sie das Selbstbestimmungsrecht der Frau missachte. Auch das Verbot eines Schwangerschafts-Abbruchs nach einer Vergewaltigung ist den meisten Abgeordneten ein Dorn im Auge. Der Nationalrat lehnte die Initiative mit 156 zu 8 Stimmen ab, der Ständerat gar einstimmig.

Für Erika Forster, freisinnige Ständerätin und Gegnerin der Initiative, geht diese hinter das heutige Recht zurück. “Wir wissen, dass mit dem heutigen Recht, das eigentlich auch ein Verbot ist, sehr viele Abtreibungen gemacht werden, leider”, so Erika Forster. “Ich finde es aber richtig und wichtig, dass man die heutige Handhabung ins Gesetz aufnimmt.”

Auch der Bundesrat kritisiert die enge Auslegung des Gesundheitsbegriffes. Diese bedeute gegenüber geltendem Recht einen Rückschritt. Zudem trage die Initiative der Stellung der Frau nicht Rechnung.

Gleichzeitig befürchtet der Bundesrat eine Zunahme illegaler Abtreibungen, würde die Initiative angenommen. Die Hilfe in der Not befürwortet der Bundesrat, weist jedoch darauf hin, dass die Kantone diese Pflicht schon heute tragen.

Rebecca Vermot

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