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AHV-Renten werden um 2,5 Prozent erhöht

Die Renten der Alters- und Hinterlassenen- und Invaliden-Versicherung (AHV/IV) werden auf Anfang 2001 um 2,5 Prozent erhöht. Gleichzeitig steigt - entsprechend der letzten AHV-Revision - das Rentenalter der Frauen von 62 auf 63 Jahre.

Letztmals wurden die Renten der AHV/IV auf den 1. Januar 1999 um ein Prozent erhöht. Nach dem ordentlichen Zweijahrsrhythmus wird Anfang 2001 die nächste Anpassung fällig. Von der Erhöhung um 2,5 Prozent profitieren knapp 1,5 Millionen AHV-Rentnerinnen und- rentner sowie 231 000 Bezügerinnen und Bezüger von IV-Leistungen.

Der Mindestbetrag der Altersrente steigt von 1005 auf 1030 Franken im Monat, die Maximalrente von 2010 auf 2060 Franken. Die Hilflosenentschädigung beträgt je nach Grad der Hilflosigkeit neu 206 (bisher 201) Franken, 515 (503) Franken und 824 (804) Franken. Die Pflegebeiträge für hilflose Minderjährige bleiben unverändert.

Angepasst wird auch der Betrag, der den Bezügerinnen und Bezügern von AHV/IV-Ergänzungsleistungen (EL) für den allgemeinen Lebensbedarf zur Verfügung steht. Für Alleinstehende erhöht er sich auf 16’880 Franken, für Ehepaare auf 25’320 Franken, für Waisen auf 8850 Franken.

Nach dem Mischindex

Laut Gesetz folgen die AHV/IV-Renten dem “Mischindex”, der je zur Hälfte die Entwicklung des Konsumentenpreisindexes und des Lohnindexes berücksichtigt. 1999 sind die Preise um 1,7 Prozent und die Löhne um 0,3 Prozent gestiegen. Bis Ende 2000 werden eine Teuerung von 2 Prozent und ein Lohnanstieg um 1,5 Prozent erwartet.

Die vom Bundesrat, der Schweizer Regierung, beschlossene Rentenerhöhung um 2,5 Prozent bewirkt Mehrkosten von rund 840 Mio. Franken im Jahr. Davon entfallen 166 Mio. auf den Bund und 43 Millionen auf die Kantone. Der Rest wird von den Sozialwerken getragen. Die Anpassung bei den Erängzungsleistungen kostet 26 Mio., wobei der Bund 5,75 Mio. und die Kantone 20,25 Mio. Franken übernehmen.

Frauen-Rentenalter steigt

Im Zuge der Anfang 1997 in Kraft getretenen 10. AHV-Revision steigt das Rentenalter der Frau Anfang 2001 von 62 auf 63 Jahre. Die betroffenen Frauen können sich aber mit 62 vorzeitig pensionieren lassen. Statt um 6,8 Prozent wird ihre Rente jährlich nur um 3,4 Prozent gekürzt. 2005 wird das Frauen-Rentenalter auf 64 angehoben.

Die AHV/IV-Renten für Ehepaare werden am 1. Januar 2001 durch zwei Einzelrenten mit gleichem Betrag ersetzt (Splitting). Der Gesamtbetrag beider Renten darf aber 150 Prozent der Maximalrente nicht übersteigen.

Der Übergang vom alten zum neuen Recht wird bei den einfachen AHV/IV-Renten für verwitwete oder geschiedene Personen keine Leistungskürzungen zur Folge haben. Wer keine Maximalrente bezieht, erhält im Gegenteil eine höhere Rente. Die damit verbundenen Kosten werden auf 400 Millionen Franken geschätzt.

swissinfo und Agenturen

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