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Aids-Hilfe Schweiz gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

Ruth Rutmann, Geschäftsleiterin der Aids Hilfe Schweiz, und AHS-Rechtsexperte Pierre Heusser. Keystone

Aids-Kranke und HIV-Positive sind heute in medizinischer Hinsicht deutlich besser gestellt als noch vor wenigen Jahren. In rechtlicher Hinsicht sind sie dagegen weiterhin unterschiedlichen Diskriminierungen ausgesetzt.

Die Aids-Hilfe Schweiz (AHS) will ihre Bemühungen zum Abbau von Diskriminierungen von Aids-Betroffenen intensivieren, wie die AHS am Dienstag (20.02.) an einer Medienkonferenz in Zürich mitteilte. Eine Juristin werde sich künftig speziell mit dem “Abbau von Ungleichheiten in der Gesetzgebung und Gesetzesanwendung” beschäftigen.

Legale Benachteiligungen

Geplant sei eine eigentliche Lobbyarbeit bei Versicherungen und Behörden. Die meisten der Diskriminierungen gegenüber Aids-Betroffenen spielten sich innerhalb der Verfassungs- und Gesetzesordnung ab und seien legal. Sie könnten deshalb nur abgebaut werden, indem man die zuständigen Instanzen von besseren und gerechteren Lösungen überzeuge.

Laut dem AHS-Rechtsexperten Pierre Heusser sind Aids-Kranke und HIV-Positive vor allem bei Neuanstellungen Opfer von Diskriminierungen. Immer wieder führten wahrheitsgetreue Angaben Aids-Betroffener in Gesundheits-Formularen (Krankentaggeld-Versicherungen, Pensionskassen) dazu, dass der potentielle Arbeitgeber über den Aids-Befund des (der) Bewerbenden erfahre.

Ein solcher Einblick des Arbeitgebers in die Gesundheitsdaten sei eine Folge der engen Verknüpfung von Personal- und Pensionskassenwesen. Dabei werde immer wieder der Datenschutz verletzt. Der Arbeitgeber habe zwar Anspruch zu erfahren, ob ein neuer Angestellter arbeitstauglich sei, aber keinen Anspruch auf gesundheitliche Details.

Sterblichkeits-Risiko

Besonders kritisiert wurde von der AHS der Fall eines HIV-positiven Mannes, der sich bei den SBB als Lok-Führer bewarb. Obwohl er keinerlei gesundheitliche Probleme hatte und sich kerngesund fühlte, habe der Vertrauensarzt bei ihm wegen des HIV-Befundes ein erhöhtes “Morbiditäts-Risiko” festgestellt und den SBB empfohlen, den Mann nicht zu beschäftigen. Er arbeitet heute für eine Privatbahn.

Damit sich HIV-Positive und Aids-Kranke besser gegen Diskriminierungen zur Wehr setzen können, hat die AHS nun den dreisprachigen Ratgeber “Recht haben – Recht bekommen” publiziert. Der verfahrensrechtliche Ratgeber soll verhindern, dass Betroffene beim Umgang mit Arbeitgebern oder Versicherungen in die Defensive geraten.

swissinfo und Agenturen

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