Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Aids-Hilfe verliert Mehrwertsteuer-Streit

Die Aids-Hilfe Schweiz muss für die Jahre 1998 bis 2003 knapp 900'000 Franken Mehrwertsteuern zahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Der Verein Aids-Hilfe Schweiz (AHS) hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass mit Bundesgeldern finanzierte Präventionsprogramme nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überträgt der AHS Aufgaben im Bereich der HIV-Aids-Prävention. Darunter fallen etwa die Produktion von Drucksachen oder die Realisierung von bestimmten Präventions-Programmen.

Die Lausanner Richter kamen nun zum Schluss, dass es sich bei den Zahlungen des BAG nicht um steuerbefreite Subventionen, sondern um ein Entgelt für zu erbringende Leistungen handelt und damit eine Mehrwertsteuerpflicht vorliegt.

2004 hatte der Fiskus von der Aids-Hilfe Mehrwertsteuern von über 900’000 Franken gefordert. Dieser Betrag war nach Einsprachen auf 879’000 Franken reduziert worden.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im letzten Dezember die Steuerpflicht des Vereins bestätigt hatte, rief die AHS das Bundesgericht an.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft