Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Alkohol am Steuer

Bei 20 Prozent der tödlichen Unfälle ist Alkohol im Spiel. Keystone Archive

0,5 statt 0,8 Promille Alkohol im Blut: Die Regierung will den geltenden Grenzwert herabsetzen. Das Parlament kann grünes Licht geben oder aber den Bundesrat ausbremsen.

Fahren mit 0,5 bis 0,79 Promille gilt weiterhin als Kavaliersdelikt und führt nicht zum Ausweisentzug – solange nicht weitere Verstösse dazukommen. Das neue Strassenverkehrs-Gesetz unterscheidet zwischen Angetrunkenheit und einem höheren Mass der Angetrunkenheit. Offiziell “nicht qualifiziert angetrunken” beziehungsweise “qualifizierte Angetrunkenheit”.

Deshalb schlägt der Bundesrat nun in einer Verordnung zwei Grenzwerte vor. Danach soll mit Haft oder Busse bestraft werden, wer mit Blutalkoholwerten zwischen 0,5 und 0,79 Promille erwischt wird. Zudem soll die Verwaltungsbehörde eine Verwarnung verfügen.

Wiederholungstat wird nicht geduldet

Wurde gegen den Täter in den vorangegangenen zwei Jahren bereits einmal eine Massnahme ausgesprochen, wird er mit einem Führerausweisentzug von mindestens einem Monat belegt.

Wer mit 0,8 oder mehr Promille im Blut ein Fahrzeug lenkt, soll mit Gefängnis oder Busse, einem Eintrag im Strafregister sowie einem Ausweisentzug für mindestens drei Monate bestraft werden. Ist der Täter oder die Täterin in den letzten fünf Jahren schon einmal in angetrunkenem Zustand gefahren, muss der Ausweis für mindestens ein Jahr abgegeben werden.

Wird innert zehn Jahren zum dritten Mal mit mehr als 0,8 Promille ein Fahrzeug gelenkt, spricht die Verwaltungs-Behörde einen Sicherungsentzug aus. Damit wird der Ausweis für eine unbestimmte Zeit entzogen, mindestens aber für zwei Jahre.

Tödliche Unfälle wegen Alkohol am Steuer

Der Grenzwert von 0,5 Promille trage wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, wonach bei einem Grossteil der Bevölkerung die Fahrfähigkeit schon bei einer niedrigen Blutalkohol-Konzentration beeinträchtigt sei, schreibt das zuständige Verkehrsministerium. Alkoholkonsum werde heute bei 20 Prozent der tödlichen Unfälle, bei 13 Prozent der Unfälle mit Verletzten und bei neun Prozent aller polizeilich registrierten Unfälle als mögliche Unfallursache erfasst.

Tatsache ist, dass die 0,5-Promille-Grenze in den meisten europäischen Staaten geltendes Recht ist (siehe Link). Und womit gute Erfahrungen gemacht wurden. In Österreich beispielsweise ging in den ersten neun Monaten nach Einführung der 0,5-Promille-Grenze die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle um 15 Prozent zurück.

Die neue Verordnung wird im den Eidgenössischen Räten im kommenden Herbst vorgelegt. Sie soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Rebecca Vermot und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft