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“DSDS”-Sänger Menowin wegen Körperverletzung verurteilt

(Keystone-SDA) “DSDS”-Sänger Menowin Fröhlich ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Es muss sich zudem einer Anti-Gewalt-Therapie unterziehen.

Der Finalist von “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) 2010 hatte gestanden, im Juli vergangenen Jahres in einem Schweizer Hotel seinen damaligen Manager mit einem Kopfstoss attackiert und verletzt zu haben.

Der 23 Jahre alte Fröhlich sitzt seit Februar in einem Darmstädter Gefängnis eine Reststrafe von 313 Tagen aus einem anderen Verfahren ab. “Die Attacke tut mir leid”, sagte der Sänger am Dienstag im Prozess vor dem Darmstädter Amtsgericht. “Ich habe inzwischen viel dazugelernt.”

2005 war er bereits einmal wegen schwerer Körperverletzung und Kreditkartenbetrugs zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Davon sass der spätere “DSDS”-Finalist zwei Drittel ab.

Im Februar widerrief das Darmstädter Amtsgericht wegen des neu anstehenden Verfahrens die Berufung. Nach einstündiger Verhandlung beantragte die Anklage am Dienstag neun Monate Haft für Fröhlich. Der 23-Jährige verdiene “kein Bewährungsvertrauen”, sagte die Staatsanwältin. Fröhlichs Verteidiger verwies dagegen auf die Reue seines Mandanten und plädierte für eine Bewährungsstrafe, begleitet von einer Therapie.

Fröhlichs Ex-Manager Helmut Werner hatte in Darmstadt als Zeuge ausgesagt. Er hoffe, sagte der Wiener, der Sänger erhalte eine Bewährungsstrafe, um Schulden bei ihm von über 100’000 Euro abarbeiten zu können.

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