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“Herkömmliche” Verwahrung von Doppelmörder

(Keystone-SDA) Nicht die lebenslängliche, sondern eine “herkömmliche” Verwahrung hat das Zuger Strafgericht gegen einen 47-jährigen Doppelmörder verhängt. Die Sanktion ergänzt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Das Gericht verurteilte den Schweizer wegen mehrfachen Mordes, Raubes und Brandstiftung. Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der ordentliche Verwahrung hat der Schweizer Anrecht auf periodische Überprüfung seiner Situation. Bei der “lebenslänglichen” Verwahrung geschähe dies nur unter bestimmten, sehr restriktiv festgelegten Voraussetzungen.

Staatsanwältin forderte lebenslange Verwahrung

Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Anklage. Die Staatsanwältin hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und lebenslange Verwahrung gefordert.

Die Bemühungen des Verteidigers, die lebenslange Verwahrung abzuwenden, hatten Erfolg. Allerdings kann auch eine “herkömmliche” Verwahrung lebenslang dauern.

Das Gericht hatte bereits im April 2013 ein erstes Teilurteil gefällt. Darin qualifizierte es die schwerst wiegenden Taten als mehrfachen Mord, Raub und Brandstiftung. Dazu kamen mehrere weitere Delikte. Im jetzigen zweiten Teilurteil ging es um Schuld und Sanktion.

Opfer erdrosselt

Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte im Februar 2009 in einer Zuger Attikawohnung die vermögende 54-jährige Wohnungsinhaberin und deren 36-jährige Haushaltshilfe erdrosselt. Aus der Wohnung raubte er diverse Wertgegenstände und legte anschliessend einen Brand, der Spuren beseitigen sollte. Seit seiner Festnahme im April 2009 sitzt er in Haft – seit Mai 2011 im vorzeitigen Strafvollzug.

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