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“Münchner Schläger” muss 130’000 Franken Genugtuung zahlen

Beim Sendlinger Tor in München verprügelten drei Schweizer einen Geschäftsmann. Nun muss der Haupttäter rund 130'000 Franken Genugtuung zahlen. KEYSTONE/EPA/LUKAS BARTH sda-ats

(Keystone-SDA) Vor sieben Jahren haben drei Schüler aus Küsnacht ZH auf Schulreise in München wahllos Menschen verprügelt. Nun hat das Oberlandesgericht München den Haupttäter zu einer Genugtuung von 120’000 Euro, umgerechnet knapp 130’000 Franken, verurteilt.

Der mittlerweile 24-jährige Schweizer muss zudem für alle künftigen eventuellen Gesundheitsschäden des Opfers haften, wie die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag berichtete.

Beim Kläger handelt es sich um einen heute 53-jährigen Versicherungskaufmann aus Nordrhein-Westfalen, der Ende Juni 2009 vom damals 16-jährigen Schweizer und seinen zwei Kollegen brutal zusammengeschlagen wurde. Der Haupttäter schlug ihn mit der Faust zu Boden und zertrampelte ihm das Gesicht.

Die drei Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH waren damals auf Schulreise und verprügelten wahllos fünf Passanten. Am schwersten traf es den Geschäftsmann, dem das Gericht nun 130’000 Franken zusprach. Der Mann hatte jedoch vergeblich eine Genugtuung in Höhe von umgerechnet 270’000 Euro gefordert.

Das Opfer leidet bis heute an den Verletzungen. Er hat Nerven- und Wahrnehmungsstörungen. Zur Wiederherstellung des Gesichts waren drei Operationen nötig, dazu kamen mehrere Zahnkorrekturen. Zudem setzten Ärzte ein dauerhaftes Implantat am linken Ohr ein, wobei aber eine leichte Schwerhörigkeit zurückblieb.

Deutschland verhängte Einreiseverbot

Die Jugendkammer des Landgerichts München verurteilte das Trio im November 2010 zu Freiheitsstrafen von sieben Jahren, vier Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten. Alle drei sind mittlerweile aber wieder auf freiem Fuss – in der Schweiz.

Der Haupttäter wurde nach vier von sieben Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung entlassen und in die Schweiz abgeschoben. Nach Deutschland darf der junge Mann bis auf weiteres nicht mehr. Er wurde mit einem Einreiseverbot belegt.

Eine Ausnahme machte der deutsche Staat nur für diesen Zivilprozess, an den ihn sein Vater begleitete. Das Urteil ist definitiv.

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