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“Parkplatz-Mörder” von Dübendorf mit Beschwerde abgeblitzt

(Keystone-SDA) Der so genannte “Parkplatz-Mörder” von Dübendorf ZH, Bashkim Berisha, ist mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts abgeblitzt, wie der Generalsekretär des Kassationsgerichtes, Viktor Lieber, am Montag eine Meldung von 20 Minuten online bestätigte.

Das Obergericht hatte den ehemaligen Thaibox-Weltmeister Bashkim Berisha im August 2009 der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und ihn zu 14 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Der heute 30-Jährige hatte im Februar 2005 auf einem Parkplatz in Dübendorf einen Mann durchs offene Autofenster erschossen. Die beiden waren wegen Berishas ungünstig parkiertem Wagen aneinander geraten.

Mit dem Urteil war Berisha nicht zufrieden. Er reichte Nichtigkeitsbeschwerde beim Kassationsgericht ein. Darin rügte er die Beweiswürdigung als willkürlich. Das Gericht habe den Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) verletzt. Zudem sei die Urteilsbegründung widersprüchlich und das psychiatrische Gutachten mangelhaft.

Das Kassationsgericht kam zum Schluss “dass die Beschwerde in keinem Punkt durchzudringen vermochte”, wie es in seinen Ausführungen schreibt. Es wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Diesen Entscheid kann nun Berisha wiederum an das Bundesgericht weiterziehen. Ob er dies tun wird, ist unklar, Berishas Anwalt war am Montag nicht erreichbar.

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