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“Tages-Anzeiger”-Journalist bleibt wegen übler Nachrede verurteilt

(Keystone-SDA) Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen Journalisten des “Tages-Anzeigers” wegen übler Nachrede verurteilt und damit den Schuldspruch der Vorinstanz bestätigt. Er hatte eine Physikerin und angebliche Jung-Astronautin als Hochstaplerin bezeichnet.

Die junge Astrophysikerin Barbara Burtscher war ab Sommer 2009 in verschiedenen Medien – auch im Fernsehen – präsent gewesen. Dabei entstand der Eindruck, die Frau sei auf dem Weg, eine Nasa-Astronautin zu werden.

Im August 2010 deckte der Journalist Maurice Thiriet in einem Artikel mit dem Titel “Die eingebildete Astronautin” Widersprüche in der Medienberichterstattung über Burtscher sowie in öffentlichen Aussagen von Burtscher selbst auf. Burtscher reichte darauf hin Klage wegen Ehrverletzung ein.

Im Oktober 2012 verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Journalisten wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 90 Franken. Thiriet, der für den Beitrag im “Tages-Anzeiger” den Zürcher Journalistenpreis in der Kategorie Nachwuchs erhalten hatte, akzeptierte dieses Urteil nicht und legte beim Obergericht Berufung ein.

Dieses hat nun den Schuldspruch bestätigt. Die bedingte Geldstrafe wurde jedoch auf 60 Tagessätze zu 90 Franken gesenkt. Das Gericht stufte das Verschulden zwar als nicht sehr schwer ein. Der Begriff Hochstaplerin sei jedoch per se schon ehrverletzend und hätte im Artikel nicht verwendet werden dürfen.

Die Klägerin sei zwar selbstverliebt und naiv gewesen, habe die Öffentlichkeit aber nicht systematisch belogen. So habe sie etwa in einer Fernsehsendung eine Festanstellung bei der amerikanischen Weltraumbehörde klar verneint, so das Gericht.

Der Verteidiger des Beschuldigten forderte einen Freispruch. Mit einer Verurteilung werde die Medien- und Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt. Seinem Mandanten sei es nicht darum gegangen, die Klägerin fertig zu machen, sondern um Medienkritik.

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