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10’614 Asylsuchende fragen nach Obdach, Nahrung, Kleidung und Medizin

Im vergangenen Jahr haben wieder etwas mehr abgewiesene Asylsuchende Nothilfe beansprucht - insgesamt 10'614 Personen. (Archivbild) KEYSTONE/URS FLUEELER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Zahl der abgewiesenen Asylsuchenden, die Nothilfe beanspruchen, ist im vergangenen Jahr leicht gewachsen. 10’614 Personen bezogen Nothilfeleistungen in Form von Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung. 2015 waren es rund 600 Personen weniger.

Das zeigt das am Donnerstag publizierte Monitoring Sozialhilfestopp des Staatssekretariats für Migration (SEM). Gemäss dem Jahresbericht 2016 betrug der Anstieg bei den Nothilfebeziehenden gegenüber dem Vorjahr 6 Prozent. 713 der 10’614 Personen bezogen Nothilfe während des Asylverfahrens.

Das leichte Plus relativiert sich dadurch, dass im vergangenen Jahr deutlich mehr rechtskräftige Nichteintretendentscheide oder negative Entscheide mit einer Ausreisefrist gefällt wurden. Die betroffenen Personen erhalten bei Bedarf nur noch Nothilfe.

Obdach kostet rund die Hälfte

Den Kantonen entstanden vergangenes Jahr insgesamt Nothilfekosten von rund 69,5 Millionen Franken. Das sind 1,1 Prozent weniger als im Vorjahr. 18 Kantone haben mehr Abgeltungen erhalten als Kosten angefallen sind. Sechs der acht Kantone mit mehr Kosten als Abgeltungen haben alle Pauschalen aller Jahre aufgebraucht – es sind dies Genf, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Waadt und Zürich.

In den Jahren 2008 bis 2016 fielen pro Entscheid Nothilfekosten von 5486 Franken an. Diese liegen damit unter der Bundesabgeltung. Diese beträgt seit 2008 jeweils rund 6100 Franken pro rechtskräftigem Entscheid mit Ausreisefrist.

Mehr Langzeitbeziehende

Die Bezugsdauer betrug 2016 durchschnittlich 122 Tage, sieben Tage weniger als im Vorjahr. Auch die Bezugsquote nahm leicht ab, von 56 auf 54 Prozent. Ein Nothilfebeziehender kostete pro Tag im Schnitt 53 Franken – rund die Hälfte davon betraf die Unterbringung, je rund ein Viertel die Unterstützungskosten und die Gesundheitskosten.

Die Anzahl der Personen, die seit über einem Jahr Nothilfe beziehen, stieg um 2,2 Prozent auf rund 2250 Personen, wie aus dem SEM-Bericht hervorgeht. Unter den Nothilfebeziehenden waren auch 2016 viele Kinder: Jeder Fünfte war unter 18 Jahre alt.

Viel mehr Afghaninnen und Afghanen

Die Nothilfebeziehenden stammten vorab aus Afghanistan, Eritrea, Nigeria, Äthiopien und Algerien. Auffallend ist der deutliche Anstieg (von 373 auf 837 Personen) bei den Afghaninnen und Afghanen. Laut dem SEM wanderten viele von ihnen aus Deutschland in die Schweiz weiter.

Die Zahl der Nothilfebeziehenden aus Nigeria und Algerien ist dagegen zurückgegangen. Der Grund liegt laut den Bundesbehörden nahe: “Die prioritäre und beschleunigte Behandlung der Gesuche von Personen aus diesen Ländern mit sehr tiefer Anerkennungsquote zeigt Wirkung.” Die Ausreisequote stieg gegenüber 2015 leicht an und beträgt 19 Prozent.

Positiver Pilotbetrieb

Wie das SEM weiter mitteilte, wirkte sich der Testbetrieb für beschleunigte Asylverfahren in Zürich positiv auf den Nothilfebezug aus. Jene Personen bezögen deutlich seltener, dafür länger Nothilfe als Personen mit einem Verfahren im Regelbetrieb.

Zwischen 2014 und 2016 haben 11 Prozent aller ausreisepflichtigen Personen aus dem Pilotbetrieb im Durchschnitt 77 Tage Nothilfe beansprucht. Im Regelbetrieb bezogen im gleichen Zeitraum 41 Prozent aller Personen mit einem rechtskräftigen Entscheid Nothilfe, und dies während durchschnittlich 56 Tagen.

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