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8 Jahre Gefängnis für ex-Buchhalter von Christoph Blocher

(Keystone-SDA) Chur – Der Ex-Buchhalter von Christoph Blocher bei der Ems-Chemie muss acht Jahre ins Gefängnis. Der 74-Jährige betrog das Unternehmen mit einem Komplizen um 13 Millionen Franken. Doch der Gerichtsprozess diese Woche deckte nicht alle seine Machenschaften auf.
Der Vorsitzende des Bezirksgerichts in Domat/Ems GR deutete in der Urteilsverkündung am Freitagmorgen an, dass der 74-jährige Hauptangeklagte nicht für alle Gaunereien bei der Ems-Chemie zur Rechenschaft gezogen wurde. Schon 1992 hätten in der Kasse des Unternehmens, das damals von Christoph Blocher geführt wurde, 1,5 Millionen Franken gefehlt.
Der gebürtige Deutsche wurde aber nicht belangt, weil die vermutete Straftat inzwischen verjährt ist. Für alle jene Delikte, welche diese Woche vor Gericht behandelt wurden, muss der 74-jährige ehemalige Chefbuchhalter bei der Ems-Chemie acht Jahre ins Gefängnis.
Er wurde schuldig gesprochen wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage. Der Komplize des Buchhalters, ein 66-jähriger ehemaliger Verkaufsangestellter bei der Ems-Chemie, wurde zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Grosse kriminelle Energie
Im Falle des Hauptangeklagten ging das Bezirksgericht sogar über das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmass von sechs Jahren Freiheitsentzug hinaus. Der Gerichtsvorsitzende begründete die höhere Strafe mit der “kriminellen Energie” des Mannes.
Die “Intensität seiner kriminellen Handlungen” sei “fast unerschöpflich” gewesen. Das Gericht habe “nichts, aber auch gar nichts gefunden”, das für den angeklagten Buchhalter gesprochen habe, sagte der Vorsitzende. Die “Beute” von rund 13 Millionen Franken haben sich die beiden Männer nach Ansicht des Gerichts “fast brüderlich geteilt”.
Die Angeklagten wurden zudem zu Geldstrafen verurteilt. Der 74-Jährige muss 240 Tagessätze zu 60 Franken zahlen, der 66-Jährige 180 zu 40 Franken. Beide zusammen müssen der Ems-Chemie gegen 14 Millionen Franken zurückerstatten.
Ob die Urteile akzeptiert werden, ist noch unklar. Zuerst müsse die schriftliche Begründung abgewartet werden, danach werde über einen allfälligen Weiterzug entschieden, erklärten die Anwälte der Verurteilten nach der Verhandlung.

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