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Aargauer Parlament will Bewilligungspflicht für gefährliche Hunde

(Keystone-SDA) Aarau – Das Halten von potenziell gefährlichen Hunden wird im Kanton Aargau einer Bewilligungspflicht unterstellt. Die Besitzer solcher Hunde müssen einen Erziehungskurs und eine Prüfung ablegen. Das beschloss das Kantonsparlament mit 71 zu 55 Stimmen.
Auf ein Verbot von gefährlichen Rassenhunden verzichtete das Parlament bei den Beratungen des neuen Hundegesetzes. Es brauche die Eigenverantwortung der Hundebesitzer und nicht Verbote, sagte die zuständige Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne).
Im Aargau leben gemäss Kantonsbehörde 300 bis 500 gefährliche Rassenhunde. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wird im öffentlich zugänglichen Raum eine Leinenpflicht eingeführt. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Die Gemeinden bleiben für das Hundewesen zuständig. Die Höhe der Hundetaxe ist im gesamten Kanton neu einheitlich. Die Abgabe beträgt maximal 150 Franken pro Jahr.
Das verschärfte Hundegesetz, welches das geltende Gesetz aus dem Jahr 1871 ablöst, war im Parlament umstritten. SP, CVP, Grüne und EVP sprachen sich für die Vorlage aus. Sie forderten erfolglos Verschärfungen.
Der Antrag der FDP-Fraktion, nicht auf die Beratung der Vorlage einzutreten, scheiterte klar. Die FDP wollte das Bundesgesetz abwarten und daher auf kantonale Spielregeln verzichten. Die SVP lehnte das Hundesgesetz generell ab, weil es “völlig unverhältnismässig” sei.

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