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Abzocker: Indirekter Gegenvorschlag im Ständerat wiederbelebt

(Keystone-SDA) Bern – Die ständerätliche Rechtskommission zeigt sich unzufrieden über den Umgang des Nationalrats mit der Abzocker-Initiative: Sie wärmt die Idee eines Gegenvorschlags auf Gesetzesstufe nochmals auf. Den direkten Gegenvorschlag des Nationalrats lässt sie aber nicht ganz fallen.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag will die Rechtskommission den Initianten Thomas Minder zum Rückzug seiner Initiative bewegen. Die Kommission hiess einen entsprechenden Vorstoss mit 9 gegen 4 Stimmen gut, wie Hansheiri Inderkum (CVP/UR), Vizepräsident der Kommission für Rechtsfragen, in Bern sagte.
“Detaillierte Regeln gegen überrissene Manager-Löhne gehören nicht in die Bundesverfassung”, sagte Pankraz Freitag (FDP/GL), der den Antrag für den indirekten Gegenvorschlag stellte. Stattdessen soll das Aktienrecht teilrevidiert werden. “Wenn sich die Zeiten ändern, können die Regeln dort leichter wieder geändert werden.”
Inhaltlich orientiert sich die parlamentarische Initiative der Kommission laut Freitag am direkten Gegenvorschlag des Nationalrats und an der Abzocker-Initiative selbst. Zum Teil sei der neue Vorschlag sogar noch schärfer: So würden die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen ausnahmslos über die Vergütungen der Geschäftsleitung abstimmen müssen.
Die neun Punkte umfassende Liste der Forderungen muss allerdings noch in ein Gesetz ausformuliert werden. Freitag zeigte sich optimistisch, dass ein solches Gesetz in weniger als zehn Monaten verabschiedet werden könnte.
Zusagen von Initiant Thomas Minder für einen Rückzug seiner Initiative, falls der Kommissionsvorschlag Erfolg hätte, gebe es nicht, sagte Freitag weiter. Es hätten aber Gespräche mit ihm und “anderen Beteiligten” stattgefunden. “Ich sehe eine realistische Chance für einen Erfolg.” Sprich: einen Rückzug der Initiative.
Mit dem Vorschlag der Rechtskommission geht die Debatte, wie mit der Abzocker-Initiative umzugehen ist, in eine neue Runde. Der Ständerat wird in der ersten Woche der Sommersession über den Vorschlag befinden müssen. Fällt er danach in der Rechtskommission des Nationalrats durch, wäre er bereits wieder Makulatur.
In der Frühlingssession hatte der Nationalrat nach kontroverser Diskussion entschieden, die Abzocker-Initiative mit einem direkten Gegenvorschlag zu kontern. Er verwarf damit die Idee eines Gegenvorschlags auf Gesetzesstufe.

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