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Acht Jahre Gefängnis gefordert für Beil-Attacke im Kosmetik-Salon

Im Rathaus zu Schwyz befindet sich der Gerichtssaal, in dem sich eine Frau wegen einer Beil-Attacke in ihrem Kosmetik-Salon verantworten musste. (Archivbild) KEYSTONE/SIGI TISCHLER sda-ats

(Keystone-SDA) Was bringt eine aufopfernde Mutter und Grossmutter dazu, mit einem Beil auf eine wehrlos daliegende junge Frau einzuschlagen: Mit dieser Frage musste sich das Strafgericht Schwyz befassen. Die Verteidigung spricht von Affekt, der Staatsanwalt von versuchtem Mord.

Die Angeklagte, eine heute 57-jährige Schweizerin aus dem Kanton Schwyz, die sich am Donnerstag vor Gericht verantworten musste, hatte im Juli 2015 die Freundin ihres Sohnes mit einem Beil angegriffen, als diese bei ihr im Kosmetik-Salon sass. Zum Tatzeitpunkt hatte das Opfer Wattepads auf den Augen und war im fünften Monat schwanger. Sie trug Schnittwunden an Stirn, Kinn, Schulter und am Unterarm davon, die allerdings nicht lebensbedrohlich waren.

Im Anschluss an die Tat reinigte die Angeklagte den Salon während rund einer Stunde und fuhr das Opfer schliesslich ins Spital. Die Anklage lautet auf versuchten Mord, eventuell versuchte vorsätzliche Tötung oder versuchten Totschlag. Er habe den Richtern die ganze Palette zur Prüfung vorlegen wollen, erklärte der Staatsanwalt und forderte im Falle eines versuchten Mordes eine Freiheitsstrafe von acht Jahren: Es sei reiner Zufall, dass die Attacke nicht tödlich endete.

“Warum bist Du schon wieder schwanger”

Doch so augenscheinlich brutal die Tat sei, so schwer begreifbar seien die Umstände, sagte er. So kam der Vorgeschichte bei der Verhandlung einige Aufmerksamkeit zu. Dabei wurde ein Bild gezeichnet von einer stets hilfsbereiten dreifachen Mutter, die sowohl Coiffeuse, Hausfrau als auch Mädchen für alles in ihrer Familie war, nie nein sagen konnte und chronisch überlastet war.

Dazu kam, dass sie auch bei der Betreuung der Zwillinge des Opfers eine grosse Rolle spielte, wohnten diese doch bei ihr im Haus. Ihr Mann wurde vor Gericht als Tyrann bezeichnet, er sei nie zufrieden gewesen, sie sei ständig unter Druck gestanden. Vor der Tat habe sie teilweise nur drei Stunden pro Nacht geschlafen und Medikamente genommen.

Tage vor dem Angriff habe sie erfahren, dass das Opfer, eine damals 21-jährige Ungarin, erneut schwanger war und eine Abtreibung nicht möglich sei. Als Tatmotiv führte der Staatsanwalt auf, dass sich die Angeklagte eines Problems entledigen wollte. Laut Aussagen des Opfers soll diese sie nach der Tat gefragt haben: “Warum bist Du schon wieder schwanger?” Das bestritt die Angeklagte und sagte: “Ich habe gerne Kinder.”

Provokation

Sie könne sich nicht erklären, wie sie eine solche Tat habe begehen können, sagte sie vor Gericht. Sie habe dem Opfer gerade das Gesicht gereinigt, als sie ein blödes Gefühl überkam. Sie verspürte ein Kribbeln und sah schwarze Punkte, dann war es passiert.

Die Gutachter bescheinigten der Angeklagten, die sich in psychologischer Therapie befindet, eine passiv-depressive Steuerungsschwäche zum Tatzeitpunkt. Die Attacke sei im Affekt passiert. Bezeichnend dafür sei, dass die Angeklagte unter einer “chronischen Abspaltung aggressiver Gefühle” leide. Es sei der Angeklagten denn auch nicht um eine Tötung gegangen, sondern darum, den Belastungszustand zu beenden – gleich einem Dampfkochtopf, der explodierte.

Als Schlüsselmoment bezeichneten sie den Augenblick, als das spätere Opfer mit geschlossenen Augen dalag. Das habe zumindest unterbewusst als Provokation wahrgenommen werden können. Sie stuften die Schuldfähigkeit daher als hochgradig vermindert ein.

Beil im Ausverkauf

Es gäbe zu viele eigenartige Zufälle im Vorfeld der Tat, die auf eine Planung hinwiesen, argumentierte dagegen der Staatsanwalt. Die Tat wiege äusserst schwer. So sei das Opfer etwa alles andere als eine künftige Wunschschwiegertochter gewesen. Das Tatwerkzeug habe die Angeklagte drei Tage nach der Rückkehr des Opfers aus Ungarn – und nur zwei Tage vor der Attacke gekauft. Sodann habe sie dieses im Kosmetiksalon auf der Theke platziert. “Ein Beil gehört nicht auf die Kosmetiktheke”, sagte der Staatsanwalt.

Die Angeklagte führte aus, das Beil sei zu ermässigtem Preis angeboten worden, darum habe sie es neben anderen Dingen gekauft. Sie wollte es zum Spalten von Brennholz für den Schwedenofen im Salon nutzen.

Seiner Mandantin sei “eine Sicherung durchgebrannt”, dies sei ein entschuldbarer Affekt, argumentierte der Verteidiger. Sie sei kein gefühlskalter Mensch und es fehle der Hinweis, dass sie das Opfer töten wollte.

Er forderte, sie lediglich des versuchten Totschlags schuldig zu sprechen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten zu bestrafen. Strafmildernd führte er die verminderte Schuldfähigkeit, dass es beim Versuch blieb und die Reue ins Feld. Das Opfer lebt heute wieder bei der Angeklagten – und liess sich bereits wieder die Haare schneiden. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

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