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Alkoholeinfuhr von Reisenden grösser als gedacht

Schweizer Reisende kaufen mehr alkoholische Getränke ennet der Grenze als bisher angenommen. KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI sda-ats

(Keystone-SDA) Nach jahrelangem Rückgang stagniert der Alkoholkonsum in der Schweiz. Statistisch gesehen goss sich 2015 jeder Einwohner 8,1 Liter reinen Alkohols hinter die Binde. Mehr als bisher angenommen wird im Ausland eingekauft.

Fast die Hälfte des Alkohols wird in Form von Wein konsumiert, wie die am Donnerstag veröffentlichten Zahlen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) zeigen. Effektiv sind es 35,3 Liter pro Person, geringfügig mehr als 2014. Der Absatz von Bier (55,8 Liter), Spirituosen (3,7) und Obstwein (1,7) entspricht jenem des Vorjahres.

Die zu Vergleichszwecken in reinen Alkohol umgerechneten Mengen blieben ebenfalls unverändert. Von den 8,1 Litern, die von jeder Einwohnerin und jedem Einwohner 2015 im Durchschnitt konsumiert wurden, entfallen 3,9 auf Wein, 2,7 auf Bier, 1,5 auf Spirituosen und 0,1 auf Obstwein.

Der Alkoholabsatz in der Schweiz ist tendenziell seit Jahren rückläufig. 2003 waren noch 9 Liter reinen Alkohols pro Kopf getrunken worden. Vor allem Wein rinnt immer weniger durch Schweizer Kehlen.

Alkoholkäufe im Ausland

Grösser als bisher angenommen sind hingegen die steuerbefreit im Reiseverkehr eingeführten Mengen alkoholischer Getränke. Um den Konsum in der Schweiz zu ermitteln, hat die EAV die entsprechenden Schätzungen aktualisiert.

Demnach wurden 2015 durch diesen Kanal fast 136’000 Hektoliter Wein importiert, doppelt so viel wie aufgrund der vorangehenden Schätzung angenommen. Die Hochrechnung zu den mitgeführten Spirituosenmengen wurden um 25 Prozent nach oben korrigiert. Sie liegt aktuell bei knapp 19’000 Hektolitern reinen Alkohols.

Erstmals wurden auch Schätzungen zum Bier vorgenommen. Die steuerbefreit eingeführten 40’300 Hektoliter stellen weniger als ein Prozent des Gesamtverbrauchs dieser Art von alkoholischen Getränken im Jahr 2015 dar.

Seit dem 1. Juli 2014 können Reisende fünf Liter Wein oder Bier pro Person und Tag zollfrei einführen, drei mehr als zuvor. Beim Schnaps mit über 18 Alkoholvolumenprozent blieb die Freigrenze unverändert bei einem Liter.

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