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Am Bezirksgericht Baden geht es um den Tod eines Zweijährigen

Die roten Lämpchen im Kopf dieser Simulationspuppe zeigen die Hirnregionen an, die bei einem Kleinkind durch Schütteln geschädigt werden. (Symbolbild) Keystone/DPA dpa/A4312/_FRANZISKA KRAUFMANN sda-ats

(Keystone-SDA) Am Bezirksgericht Baden AG geht es ab heute Dienstag um den Tod eines zweijährigen Kleinkinds. Angeklagt sind die Mutter des Kleinen und deren damaliger Lebenspartner. Die Verhandlung ist auf zwei Tage angesetzt.

Der Mann ist der vorsätzlichen Tötung angeklagt. Er soll das Kind derart geschüttelt haben, dass es an seinen Verletzungen starb. Schon zuvor habe der Mann den Buben körperlich misshandelt, macht die Staatsanwaltschaft geltend. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.

Die Mutter des Kindes habe nichts getan, um die Misshandlungen zu stoppen. Laut Staatsanwaltschaft hat sie die Taten “pflichtwidrig nicht erkannt”, wie das Bezirksgericht in einer Mitteilung im Vorfeld der Hauptverhandlungen schreibt.

Die Mutter hat sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft will eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Am ersten Verhandlungstag steht die Frau im Zentrum. Am Mittwoch, dem zweiten Tag, geht es um den Mann. An diesem Tag kommen auch Sachverständige zu Wort. Der Termin der Urteilseröffnung steht noch nicht fest. Er wird gemäss Bezirksgericht im Laufe der Verhandlung bekanntgegeben.

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