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Amtshilfeabkommen Schweiz/USA wird Fall für Strassburg

(Keystone-SDA) Ein amerikanischer UBS-Kunde hat die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt. Er wehrt sich dagegen, dass seine Kontoinformationen ihm Rahmen des schweizerisch-amerikanischen Amtshilfeabkommens an die USA ausgeliefert werden.

Die Anwälte des UBS-Kunden, Yves Bonnard und Guillaume Grisel von der Lausanner Anwaltskanzlei Bonnard Lawson, bestätigten eine entsprechende Meldung der “Handelszeitung” vom Donnerstag.

Ihr Klient rüge unter anderem eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre, einen Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie die Verletzung des Verbots rückwirkender Gesetze.

EGMR könnte Schweiz rügen

Anfang März war der Amerikaner, wie andere Kunden der Grossbank, noch vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Weil das Schweizer Recht bei internationaler Amtshilfe keinen Weiterzug ans Bundesgericht erlaube, gelange der Mann nun ans Gericht in Strassburg, erklärten die Anwälte.

Der EGMR kann die Schweiz zwar nicht an der Datenlieferung an die USA hindern, er kann die Schweiz aber rügen. Bonnard und Grisel vermuten, dass noch weitere Kunden nach Strassburg gelangen.

Das Bundesamt für Justiz hat laut der “Handelszeitung” keine Kenntnis von der Beschwerde. Die Grossbank UBS wollte sich gegenüber der Zeitung nicht äussern. Am Donnerstagabend waren die beiden Institutionen für die Nachrichtenagentur SDA nicht mehr erreichbar.

Mehrere Fälle noch hängig

Im Zusammenhang mit der UBS-Steueraffäre sollten die Kontodaten von total 4450 UBS-Kunden den USA übermittelt werden. Mehrere hundert von ihnen wehrten sich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Einige Fälle sind noch immer hängig.

Die UBS-Steueraffäre nahm 2007 ihren Anfang, als die US-Behörden gegen UBS-Kundenberater Ermittlungen aufnahmen. Die Kundenberater wurden verdächtigt, US-Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben.

Nach mehreren Verhandlungen verlangten die USA Anfang 2009 schliesslich von der UBS rund 52’000 Kundendaten. Im August 2009 einigten sich die Schweiz mit den USA auf einen Vergleich. Die USA verzichteten auf eine Zivilklage, sollten dafür aber mittels eines neuen Amtshilfegesuchs 4450 UBS-Kundendaten erhalten.

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