Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Anführer von Jugendbande zu unbedingter Strafe verurteilt

(Keystone-SDA) Der Anführer einer Jugendbande ist am Donnerstag wegen qualifiziertem Raub vom Kreisgericht St. Gallen zu einer unbedingten Freiheitsstrafen von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Der 18-Jährige war 2012 an einer Serie von Raubüberfällen auf Passanten beteiligt.

Aufgrund des Verschuldens und der schlechten Prognose sei die Strafe unbedingt ausgesprochen worden, begründete der Gerichtspräsident das Urteil.

Der 18-Jährige muss seine Strafe aber nicht in einem Jugendgefängnis absitzen, er wird weiterhin in einem Jugendheim untergebracht. Die Jugendanwaltschaft, welche die Anklage vertrat, hatte für den Serben dreieinhalb Jahre unbedingt gefordert.

Die beiden Mittäter, zwei 18-jährige Schweizer, erhielten bedingte Strafen von 20 und 14 Monaten, die Anklage hatte zwei und zweieinhalb Jahre bedingt gefordert. Die Probezeit ist auf zwei Jahre angesetzt.

Fussfessel statt Jugendheim

Das Gericht ordnete für beide eine persönliche Betreuung und eine ambulante Behandlung an. Dank elektronischen Fussfesseln und ambulanter Therapien hatten sie ihre Lehre fortsetzen und zu Hause wohnen bleiben können.

Die damals 17-jährigen Jugendlichen gingen meist gleich vor. Am Abend oder in der Nacht passten sie in der Stadt St. Gallen Passanten ab und zwangen sie zur Herausgabe von Geld und Handy.

Gemeinsam schlugen sie mit Fäusten, Füssen und Schlagringen auf die Opfer ein. Als Motiv gaben die Jugendlichen an, kein Geld für den Ausgang gehabt zu haben.

Primitiv und brutal

In einem Fall schlug der Anführer dem Opfer eine Halskette gegen die Schläfe, in einem anderen stach er mit einem 15 Zentimeter langen Messer in die Brust eines Opfers. Er habe reflexartig zugestossen, als das Opfer sich zur Wehr gesetzt habe, sagte er vor Gericht.

Der heute 18-Jährige war an allen sechs Raubüberfällen beteiligt. Im Frühjahr 2012 ging er mit zwei Kollegen in einer Nacht gleich dreimal auf Raubzug. Er sei von Kollegen zum Mitmachen überredet worden, sagte er. Er sei einfach mitgegangen, das sei falsch gewesen.

Er habe Gefallen an den Taten gefunden und sich in niederträchtiger Weise Geld beschafft, sagte der Gerichtspräsident in der Urteilsbegründung. Die Jugendlichen seien primitiv und brutal vorgegangen.

Genugtuung für Opfer

Sie hätten die Überfälle geplant und seien bandenmässig vorgegangen. Zwei Opfer seien in Lebensgefahr gebracht worden. Das Gericht sprach dem Opfer des Messerstichs eine Genugtuung von 2000 Franken zu, für welche die drei Beschuldigten solidarisch haften.

Die Verteidiger hatten mildere Strafen von zwei Jahren, drei sowie sechs Monaten bedingt gefordert. Die Jugendlichen seien planlos und ohne bestimmte Rollen vorgegangen. Ziel sei nie die Verletzung von Menschen gewesen; sie hätten einfach an Geld herankommen wollen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft