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Angeklagte im Prozess um den Brand von Steckborn freigesprochen

Beim Grossbrand in Steckborn TG vom 21. Dezember 2015 wurden sechs Häuser ein Raub der Flammen. Es entstand Sachschaden von zwölf Millionen Franken. KEYSTONE/KANTONSPOLIZEI THURGAU sda-ats

(Keystone-SDA) Das Bezirksgericht Frauenfeld hat am Dienstag ein Ehepaar vom Vorwurf freigesprochen, im Dezember 2015 in Steckborn einen Grossbrand fahrlässig verursacht zu haben. Damals war ein Schaden von 12 Millionen Franken entstanden.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 48-jährigen Mann und die 47-jährige Frau wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst angeklagt. Sie hätten einen Lithium-Polymer-Akku, der den Brand verursachte, in der Nacht unbeaufsichtigt am Ladegerät gelassen.

Von diesem Vorwurf wurde das Ehepaar im noch nicht rechtskräftigen Urteil entlastet. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates.

Kein Allgemeinwissen

Der Gerichtspräsident hielt in der mündlichen Begründung fest, zum Zeitpunkt des Brandes sei nicht allgemein bekannt gewesen, dass von Lithium-Polymer-Akkus eine besondere Gefahr ausgehe. Dies habe auch eine Umfrage innerhalb des Gerichts gezeigt: Vier von fünf Mitgliedern sei dieser Umstand zumindest 2015 noch nicht bekannt gewesen.

Der Staatsanwalt hatte in der Verhandlung erklärt, die Gefährlichkeit solcher Akkus gehörten zum Allgemeinwissen. Darauf sei in verschiedenen Medien immer wieder hingewiesen worden. Zudem habe es auf dem Akku einen Warnhinweis.

Das Paar hätte die möglichen Folgen voraussehen müssen. Sie sollten für ihre Fahrlässigkeit mit bedingte Geldstrafen von 30 Tagessätzen für den Mann und von 10 Tagessätzen für die Frau bestraft werden.

Die Verteidiger bestritten in ihren Plädoyers, dass die Gefährlichkeit der Geräte vor dem Brand Allgemeingut gewesen seien. Das Paar habe davon nichts gewusst. Die Anwälte erinnerten an den üblichen Umgang mit aufladbaren Batterien. Kaum jemand überwache beispielsweise eine Akku-Gartenschere beim Aufladen. “Wir leben mit dem Risiko, damit ist es sozial adäquat”, argumentierten sie. Die beiden Angeklagten seien deshalb freizusprechen.

Nicht alle Schäden gedeckt

Beim Grossbrand von Steckborn wurden am 21. Dezember 2015 mehrere Häuser zerstört. Die Bewohnerinnen und Bewohner, darunter die beiden Angeklagten, verloren ihr Hab und Gut und wurden vorübergehend obdachlos.

Beim Prozess ging es unter anderem auch um einige der Geschädigten, die keine Hausratsversicherung hatten, wie einer der Anwälte der Privatkläger erklärte. Sie hofften auf eine Entschädigung über die Privathaftpflichtversicherung der Angeklagten. Die Zivilforderungen verwies das Bezirksgericht auf den Zivilweg.

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