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Auftragskiller im Fall des Urner Barbetreibers bedingt entlassen

Rekonstruktion der Schussabgabe am Tatort in Erstfeld: Der Auftragskiller, der hier eine Frau mit Schüssen verletzte, ist bedingt aus der Haft entlassen worden. (Archivbild) KEYSTONE/URS FLUEELER sda-ats

(Keystone-SDA) Der Mann, der im Auftrag eines Barbetreibers aus Erstfeld UR auf dessen Ex-Frau geschossen haben soll, ist bedingt aus dem Gefängnis entlassen worden. Der Kroate hatte zwei Drittel seiner achteinhalbjährigen Haftzeit abgesessen.

Der Verurteilte habe das Gefängnis bereits am 11. Juli verlassen können, bestätigte Emanuel Strub, Generalsekretär der Urner Justizdirektion, am Freitag eine Meldung der “Urner Zeitung”. Er sei in der Folge nach Kroatien ausgeschafft worden. Für die Ausschaffung war der Kanton Nidwalden zuständig, weil der Mann dort seinen Wohnsitz hatte.

Gemäss Artikel 86 des Schweizer Strafgesetzbuches musste ihn die Urner Behörde nach Verbüssen von zwei Dritteln der Haftstrafe bedingt entlassen, weil es das Verhalten des Betroffenen rechtfertigte und nicht anzunehmen sei, dass er weitere Verbrechen oder Vergehen begehen werde.

Ihm sei eine Probezeit für den Strafrest auferlegt worden. Bewährungshilfen bekommt er laut Strub nicht, weil er im Ausland wohnhaft ist. Zudem wurde eine Einreisesperre in die Schweiz verhängt, wie die Nidwaldner Justiz- und Sicherheitsdirektion auf Anfrage bestätigte.

Berufung zurückgezogen

Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 12. November 2010 in Erstfeld. Der Kroate soll im Auftrag eines Barbetreibers aus Erstfeld dessen ehemalige Frau niedergeschossen und schwer verletzt haben. Es sei ihm um Geld gegangen, weil er in Schulden steckte, urteilten die Richter damals.

Im Dezember war der Auftragskiller verhaftet worden. Im Oktober 2012 verurteilte ihn das Urner Landgericht wegen versuchten Mordes in Mittäterschaft. Die eingelegte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil hatte er kurz vor der Berufungsverhandlung zurückgezogen. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.

Warten auf Urteil

Sein mutmasslicher Auftraggeber wartet derweil noch auf ein rechtskräftiges Urteil. Der Milieuwirt aus Erstfeld war national bekannt geworden, weil gegen ihn ein langwieriger, mit Pannen behafteter Prozess geführt worden war.

Das Bundesgericht akzeptierte Ende April einen Freispruch des Barbetreibers durch das Urner Obergericht wegen des Mordvorwurfs nicht und wies das Urteil zurück. Die Würdigung der einzelnen Beweise sei teils unhaltbar, nicht nachvollziehbar und ungenügend begründet, erklärte das oberste Schweizer Gericht. Das Urner Obergericht muss nun zum dritten Mal einen Prozess gegen den Beschuldigten wegen Mordversuchs an seiner damaligen Frau führen.

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