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Australisches Gericht erlaubt dritte Geschlechtsangabe

(Keystone-SDA) Ein australisches Gericht hat erstmals entschieden, dass ein Mensch in amtlichen Formularen etwa von Standesämtern nicht als männlich oder weiblich eingeordnet werden muss.

Wie die Zeitung “Sydney Morning Herald” am Samstag berichtete, kassierte das Berufungsgericht des Bundesstaates New South Wales am Freitag eine anderslautende Entscheidung. Norrie May-Welby hatte gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts geklagt. Norrie wurde als Mann geboren, unterzog sich aber 1983 einer Operation und beschloss, weder als Mann noch als Frau zu leben.

Das Richtergremium erklärte in dem am Freitag abgeschlossenen Verfahren, das Wort Geschlecht habe nicht die binäre Bedeutung “männlich” oder “weiblich”. In Pässen können Australier bereits seit Jahren ein drittes Geschlecht angeben.

Die Richtlinien des Aussenministeriums erlauben ein X für “intersexuell” neben dem herkömmlichen M (“männlich”) und F (“weiblich”) in den Pässen.

Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äussere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen.

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