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Autofahrer juristisch nicht verantwortlich für Asylbewerber-Tod

(Keystone-SDA) Für den Tod eines 27-jährigen Asylbewerbers auf der Autobahn A3 bei Eiken AG im August 2013 kann niemand juristisch verantwortlich gemacht werden. Die Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Autolenker sind eingestellt worden.

Das beim Institut für Rechtsmedizin (IRM) in Auftrag gegebene Gutachten kam zum Schluss, dass zwar beide Personen das Opfer überrollt hatten, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Der Asylbewerber sei jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Folgen des vorangegangenen Sturzes von der Autobahnbrücke gestorben.

Die Spurenauswertungen ergaben gemäss Staatsanwaltschaft, dass das Opfer vermutlich in suizidaler Absicht von der Autobahnbrücke gesprungen war. In der Folge wurde das Opfer kurz vor 2.15 Uhr nachweislich von zwei Fahrzeugen erfasst und dabei zirka 35 Meter mitgeschleift.

Mit Bussen und Geldstrafen davongekommen

Die beiden Autolenker, ein 69-jähriger und ein 45-jähriger Schweizer, kommen jedoch nicht ganz ohne Strafe davon.

Ein Lenker kassierte einen Strafbefehl wegen nicht angepasster Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse und wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von 1200 Franken verurteilt.

Der zweite Lenker musste eine Busse von 600 Franken bezahlen – und dies wegen nicht angepasster Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse sowie wegen Rückwärtsfahrens auf der Autobahn. Die beiden von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ausgesprochenen Strafbefehle sind rechtskräftig.

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