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Bald abgabefreies Einkaufen bei der Ankunft in der Schweiz

(Keystone-SDA) Bern – Künftig sollen auch ankommende Passagiere in den Duty-free-Läden an Schweizer Flughäfen zollfrei einkaufen dürfen. Der Bundesrat hat dazu die Botschaft mit den entsprechenden Gesetzesänderungen vorgelegt.
Heute müssen die in Duty-free-Shops gekauften Waren ausgeführt werden, damit die Kunden in den Genuss der Abgabebefreiung kommen. Um den abgabefreien Einkauf auch bei Ankunft aus dem Ausland zu ermöglichen, schlägt der Bundesrat dem Parlament nun vor, die Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol- und Tabaksteuergesetzgebung entsprechend anzupassen.
Der Bundesrat rechnet damit, dass in der Schweiz dank der neuen Regelung 60 bis 80 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Den zu erwartenden Mehrumsatz schätzt die Regierung auf 50 bis 60 Millionen Franken. 20 bis 23 Millionen Franken davon sollen in die Kassen der Flughafenbetreiber fliessen, in Form von umsatzabhängigen Mietzinseinnahmen.
Eine nennenswerte Benachteiligung des schweizerischen Detailhandels sei nicht zu erwarten, schreibt das Eidg. Finanzdepartement (EFD) in einem Communiqué. Zum einen hält die Schweiz nämlich an den Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak fest, den zwei beliebtesten Duty-Free-Produktkategorien.
Zurzeit sind dies 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 15 Volumenprozent und 1 Liter Höherprozentiges sowie eine Stange Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Schnitttabak. Bei den übrigen Produkten gilt eine Wertfreigrenze von 300 Franken.
Zum anderen geht der Umsatzzuwachs in der Schweiz hauptsächlich zu Lasten von Duty-Free-Läden im Ausland. Im Vergleich zum aktuellen Einkaufsvolumen in den benachbarten Grenzregionen sei der Umsatz zudem gering.

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