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Basel-Stadt büsst erstmals Eltern für Schwimmstunden-Verweigerung

(Keystone-SDA) Basel – In Basel-Stadt haben erstmals Muslim-Eltern Bussen erhalten, weil sie Kinder nicht am obligatorischen Schul-Schwimmunterricht hatten teilnehmen lassen. Gebüsst wurden fünf Familien mit insgesamt sieben Kindern, wie das Erziehungsdepartement am Donnerstag mitteilte.
Seit einem Jahr ist das revidierte kantonale Schulgesetz in Kraft, das Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten regelt. Es enthält unter anderem Bussen für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder vernachlässigen oder unbewilligt den Unterricht versäumen lassen. Das Gesetz nimmt explizit keine Rücksicht auf die Motive.
In fünf Fällen verweigerten Eltern den Schwimmunterricht aus religiösen Motiven, wie Erziehungsdirektor Christoph Eymann auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte – in einem anderen Fall ging es um individuelle Ferienplanung ausserhalb der Schulferien. Betroffen seien jeweils Mädchen im Primarschulalter, die folglich keine zehn Jahre alt seien.
Getrenntes Schwimmen für GeschlechtsreifeBasel-Stadt biete getrennten Schwimmunterricht für geschlechtsreife Mädchen an, sagte Eymann. Für Jüngere sei gemischter Unterricht in Badekleidern gemäss Absprache mit religiösen Organisationen zumutbar.
Der gesellschaftliche Zusammenhalt sei wichtig, sagte Eymann. Er will Parallelgesellschaften verhindern. Derzeit besuchen im Kanton insgesamt 1033 muslimische Buben und Mädchen die Primarschule.
Bussen sind als ultima Ratio für renitente Eltern vorgesehen. Sie können bis zu 1000 Franken betragen; zuständig ist der Vorsteher des Erziehungsdepartements. Eymann hat sie nun auf 350 Franken pro Kind und Elternteil festgelegt – sie sollten “spürbar” sein und die Einsicht fördern. Eine Familie mit Mutter, Vater und zwei betroffenen Kindern soll so 1400 Franken zahlen.
Nicht aus heiterem HimmelDie Bussen wurden nach “langer Vorgeschichte” ausgesprochen: Davor gab es Gespräche mit Lehrern, Rektorat und Volksschul-Leitung – ergebnislos. Die Eltern können die Busse bei der Gesamtregierung anfechten, und diese kann den Entscheid ans Verwaltungsgericht delegieren. Im Wiederholungsfall sind erneute Bussen möglich.

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