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Bedingte Geldstrafe mit Busse ist die häufigste Sanktion

(Keystone-SDA) Neuenburg – Bedingte Geldstrafen, meist mit einer Busse verbunden, gehören mittlerweile zu den häufigsten Sanktionen im Strafrecht. Kurze Freiheitsstrafen sind dagegen stark rückläufig – ausser für schwere Delikte.
Dies hängt mit dem Anfang 2007 in Kraft getretenen revidierten Sanktionenrecht zusammen, wie das Bundesamt für Statistik zur Strafrechts-Statistik 2008 festhält. Dieses führte die Geldstrafe und die gemeinnützige Arbeit ein.
Insgesamt gab es 2008 91’271 Verurteilungen von erwachsenen Personen. In 86 Prozent der Fälle wurden Geldstrafen, meist verbunden mit einer Busse, ausgesprochen. Die Zahl dieser Strafen ist zwischen 2005 und 2008 um mehr als zwei Drittel gestiegen.
Bei 9 Prozent der Verurteilungen wurden als Hauptstrafe eine Freiheitsstrafe und bei 5 Prozent eine gemeinnützige Arbeit verhängt. 2005 waren Freiheitsstrafen (62 Prozent) am häufigsten, drei Viertel davon wurden bedingt angeordnet. 38 Prozent der Straftaten wurden nur mit einer Busse geahndet.

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