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Bedingte Haftstrafe für Jugendlichen nach tödlicher Strolchenfahrt

(Keystone-SDA) Der Jugendliche, der letzten Februar mit dem Offroader seines Vaters in Obergösgen SO eine 68-Jährige zu Tode fuhr, ist zu einer bedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Weiter ordnete das Jugendstrafgericht die “längerfristige” Unterbringung in einer offenen Anstalt an.

Zudem muss der zur Tatzeit 16-Jährige eine Psychotherapie machen, wie das Kantonale Jugendgericht Solothurn am Freitag mitteilte. Die Therapie wie auch die Unterbringung in einem offenen Heim auf unbestimmte Zeit begründete das Gericht mit der “Störung des Sozialverhaltens” des Teenagers. Der heute 17-Jährige brauche deshalb entsprechende Schutzmassnahmen.

Das Gericht befand den Teenager schuldig wegen fahrlässiger Tötung, Führerflucht nach dem Unfall und Unterlassen der Nothilfe. Für die bedingte Gefängnisstrafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren; falls der Verurteilte die Strafe antreten muss, wird ihm die 20-tägige Untersuchungshaft angerechnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – es kann an das Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden.

Elternschlafzimmer aufgebrochen

Während der Ferienabwesenheit seiner Eltern hatte der Lehrling im Februar 2010 den Offroader des Vaters entwendet: Um an die Autoschlüssel zu kommen, brach er in das abgeschlossene Elternschlafzimmer ein.

In der Folge unternahm der Dieb verschiedene Spritzfahrten – bis zu jenem verhängnisvollen Montagabend: Mit vier jugendlichen Beifahrern zwischen 14 und 17 Jahren war der Teenager in Obergösgen SO mit dem 19 Jahre alten, schwarzen Fahrzeug unterwegs.

In einer 90-Grad-Rechtskurve kollidierte das Auto mit einer 68-jährigen Frau, die mit ihrem Hund einen Spaziergang gemacht hatte. Ohne anzuhalten und sich um die Frau zu kümmern, fuhr der Jugendliche weiter. Die Frau starb noch am Unfallort. Drei Tage nach dem Unfall gestand der Teenager die Tat.

Der Lenker und die vier Beifahrer – alle sind Schweizer – wurden vorübergehend in Haft genommen. Die vier Passagiere mussten sich bereits vor der Jugendanwaltschaft verantworten, wie es beim Jugendgericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA hiess. Nähere Angaben machte das Gericht nicht. Drogen oder Alkohol waren bei dem Unfall nicht im Spiel.

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