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Beide Kammern stimmen für Lockerung der Immunität von Bundesräten

(Keystone-SDA) Bundesräte sind künftig bei Delikten ohne Zusammenhang mit ihrem Amt nicht mehr vor Strafverfolgung geschützt. Der Ständerat ist am Mittwoch bei den Immunitätsregeln für Regierung und Parlament mit 21 zu 8 Stimmen auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt.

Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung am Freitag. Namens der staatspolitischen Kommission sagte Alain Berset (SP/FR), von den Regeln für Bundesräte wären nur ganz wenige und schwere Fälle betroffen. Die vom Nationalrat gewählte Lösung sei akzeptabel und auch durchführbar. Die praktischen Auswirkungen dürften klein sein.

Bundeskanzlerin Corina Casanova warf sich für die geltende Regelung in die Bresche. Nach dieser muss ein betroffener Bundesrat einer Verfolgung gegen sich selbst zustimmen. Im zweiten Schritt kann die Landesregierung die Immunität aufheben, am Schluss ist das Parlament am Zug.

Das schütze die Regierung vor querulatorischen Anzeigen. Ein Strafverfahren könne die Amtsausübung des betroffenen Bundesratsmitglieds schwer beeinträchtigen, gibt der Bundesrat zu bedenken. Mit der neuen Regelung privilegiere das Parlament sich selbst.

Kleinere Änderungen für Parlamentarier

Bei der Immunität der Parlamentsmitglieder waren sich die Räte bereits vor dem Mittwoch einig. Sie wollen die relative Immunität von Parlamentsmitgliedern nicht abschaffen, sondern nur etwas einschränken.

Heute geniessen Parlamentarier für Äusserungen und Handlungen in den Räten und Kommissionen absolute Immunität. Sie können rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Geht es um Handlungen und Äusserungen ausserhalb des Bundeshauses, gilt die relative Immunität. Ein Strafverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn die Räte grünes Licht geben.

Die Räte beschlossen hier eine Ergänzung: Künftig muss nicht nur ein Zusammenhang, sondern ein “unmittelbarer” Zusammenhang zur parlamentarischen Tätigkeit gegeben sein, damit die Immunität aufgehoben werden kann.

Weiter sollen die Zuständigkeiten geändert werden, um das Verfahren zur Aufhebung der Immunität zu “entpolitisieren”. Heute stimmen die Räte darüber ab, ob die Immunität eines Mitglieds aufgehoben wird. Künftig sollen es die Kommissionen der Räte sein. Dadurch sollen die Verfahren entpolitisiert werden.

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