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Berner Obergericht bestätigt Urteil der Vorinstanz

Das Berner Obergericht hat am Donnerstag in zweiter Instanz ein Urteil zum Mord in einem IV-Betrugsfall gefällt. Keystone/Peter Schneider sda-ats

(Keystone-SDA) Das Berner Obergericht hat am Donnerstag einen heute 57-jährigen Mann in zweiter Instanz wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Der Serbe soll 2013 in Thunstetten BE eine Zeugin in einem IV-Betrugsfall kaltblütig beseitigt haben.

Das Obergericht bestätigte damit das Urteil des Regionalgerichtes Emmental-Oberaargau vom April 2016. Der Verteidiger hatte die Schuldfähigkeit des Mannes grundsätzlich in Frage gestellt und deshalb auf Freispruch plädiert. Sein Antrag auf ein psychiatrisches Obergutachten war zu Prozessbeginn abgelehnt worden.

Die ermordete Praxisassistentin hätte in einem Betrugsverfahren wegen missbräuchlich bezogener IV-Gelder gegen den Mann aussagen sollen. Dazu kam es aber nicht. Am 1. Oktober 2013 wurde die 38-jährige Frau an ihrer Wohnungstüre angegriffen und mit mehreren Messerstichen getötet.

Vom Angeklagten, der sich auch vor Obergericht in einem verwirrten und apathischen Zustand zeigte, liegt kein Geständnis vor. Die Indizien wogen aber schwer: Am Tatmesser fand sich seine DNA und an seinen Schuhen klebte Blut des Opfers.

Die Praxisassistentin hatte 2010 zufällig beobachtet, wie der angeblich invalide Patient ihrer Hausarztpraxis problemlos alleine einkaufen ging. Observationen von IV-Detektiven bestätigten den Schwindel, worauf die Rente widerrufen und ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Der Mann hatte 2002 einen Arbeitsunfall erlitten und erhielt in der Folge eine volle IV-Rente zugesprochen.

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