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Betrieb der Rodelbahn in Interlaken wieder gestattet

(Keystone-SDA) Interlaken – Knapp eine Woche nach dem tödlichen Unfall einer Touristin darf die Rodelbahn Heimwehfluh im Berner Oberland wieder öffnen. Der Regierungsstatthalter in Interlaken gab die Rodelbahn am Samstagabend wieder frei, nachdem der Betreiber acht Auflagen erfüllt hatte.
Experten des Interkantonalen Konkordates für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) hatten die Bahn zuvor überprüft. Sie hätten den Zustand, die Betriebsorganisation und die Instandhaltung der Rodelbahn für “grundsätzlich korrekt” befunden, teilte der Regierungsstatthalter Walter Dietrich am Samstag mit. Allerdings hätten sie in 16 Punkten Verbesserungen gefordert.
Acht dieser 16 Massnahmen musste der Betreiber, die Drahtseilbahn Interlaken-Heimwehfluh AG, erledigen und kontrollieren lassen, bevor die Bahn freigegeben wurde. Unter anderem mussten auf beiden Seiten der Bahn sämtliche Hindernisse entweder entfernt oder gepolstert werden.
Erledigt und kontrolliertVor der Fahrt muss künftig jemand kontrollieren, ob die Fahrerinnen und Fahrer die Sicherheitsgurte richtig angelegt haben. Wer unerfahren ist, muss zwei Gurte tragen. Zudem muss den Benutzern künftig mit Hinweissymbolen am Start klar gemacht werden, dass sie die Verantwortung für die Benutzung tragen und dass sie vorsichtig fahren müssen, da es sich um eine anspruchsvolle Bahn handelt.
Nach der Kontrolle der geforderten Verbesserungen gab der Regierungsstatthalter die Rodelbahn am Samstagabend für den Betrieb frei. Erst später erfüllen muss der Betreiber Anpassungen der Bahn an heutige Anforderungen sowie Verbesserungen von administrativen Abläufen.
Nicht Aufgabe der Experten war es, die Ursache für den tödlichen Unfall vom vergangenen Montag zu finden. Damals war eine 26-jährige Frau aus Pakistan verletzt neben der Rodelbahn gefunden worden. Sie verstarb später im Spital. Laut den Untersuchungsbehörden wurde sie aus dem Rodel geschleudert.

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