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Bezirksgericht Dietikon: Kein Prozess wegen Flucht aus Gefängnis

Der Syrer, der im Februar mit einer Aufseherin aus dem Bezirksgefängnis Limmattal geflüchtet ist, soll nicht bestraft werden. (Archivbild) KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Wegen seiner Flucht soll der 27-Jährige, der im Februar 2016 mit einer Gefängnisaufseherin aus dem Bezirksgefängnis Dietikon spaziert war, nicht bestraft werden. Das zuständige Gericht hat das Verfahren eingestellt. Nicht einverstanden ist die Staatsanwaltschaft.

In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2016 befreite eine 32-jährige Aufseherin des Dietiker Bezirksgefängnisses einen 27-jährigen Syrer aus seiner Zelle. Das Liebespaar setzte sich nach Italien ab, wo es rund anderthalb Monate nach der spektakulären Flucht geschnappt wurde.

Staatsanwalt für Strafe

Die Staatsanwaltschaft will den Mann für seine Flucht bestraft sehen: Sie verlangt eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, weil er die Aufseherin zur Flucht angestiftet haben soll.

Nach einer Prüfung der Anklage kommt das Bezirksgericht Dietikon nun aber zum Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Prozess nicht gegeben sind. Dem 27-Jährigen werde eine sogenannte “Anstiftung zur Selbstbegünstigung” vorgeworfen. Eine solche sei aber gemäss Bundesgericht gar nicht strafbar, hält das Bezirksgericht in einer Mitteilung vom Freitag fest.

Weil der in der Anklageschrift geschilderte Sachverhalt keinen Straftatbestand erfülle, fehle es an einer sogenannten positiven Prozessvoraussetzung. Unter diesen Umständen könnte vor Gericht gar kein Urteil ergehen, das Verfahren sei deshalb einzustellen.

Gegen die Einstellungsverfügung des Bezirksgerichts, die am 26. Oktober ergangen ist, hat die Staatsanwaltschaft Limmat/Albis eine Beschwerde eingereicht. Sie ist nach wie vor der Ansicht, dass ein Straftatbestand vorliegt, wie sie der Nachrichtenagentur sda sagte. Nun muss das Obergericht prüfen, ob die Anklage wegen der Flucht doch noch zugelassen wird.

Zwei andere Verfahren hängig

Der 27-Jährige sass im Dietiker Gefängnis, weil er erstinstanzlich wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden war. Der Syrer beteuert seine Unschuld. Im Dezember ist seine Berufungsverhandlung vor dem Zürcher Obergericht angesetzt.

Die Gefängnisaufseherin, die mit dem Häftling nach Italien geflüchtet war, wird im Januar vor dem Bezirksgericht Dietikon erscheinen müssen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem das Entweichenlassen von Gefangenen, Begünstigung und eine grobe Verkehrsregelverletzung vor. Sie fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten; sieben davon soll die ehemalige Aufseherin im Gefängnis verbringen.

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