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Bezirksgericht Zürich verurteilt Dignitas-Gründer wegen Flugblatt

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli wegen Verleumdung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. (Archivbild) KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Das Bezirksgericht Zürich hat Ludwig A. Minelli wegen Verleumdung der heutigen Regierungsrätin Silvia Steiner (CVP) schuldig gesprochen. Es verurteilte den Dignitas-Gründer zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Minelli hat bereits Berufung angemeldet.

Das Bezirksgericht bestrafte Minelli mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 260 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 9000 Franken, wie es am Montag mitteilte. Ausserdem soll er Steiner eine Genugtuung von 3000 Franken plus Zins bezahlen.

Minelli übernahm am Prozess von Anfang April die Verantwortung für ein Flugblatt, mit dem die Wahl von Steiner in den Regierungsrat hätte verhindert werden sollen. Minelli bestritt jedoch, dass das Flugblatt verleumderisch sei und forderte einen vollumfänglichen Freispruch.

Das Flugblatt mit dem Titel “Diese Frau möchte Ihnen die Mündigkeit absprechen” wurde vor den Regierungsratswahlen im Jahr 2015 in knapp 750’000 Briefkästen im Kanton Zürich gelegt. Darin wurde die heutige Bildungsdirektorin von einem bis dato unbekannten “Überparteilichen Komitee Selbstbestimmung am Lebensende” heftig angegriffen.

Gemäss Gericht verbreitete Minelli wider besseres Wissen Tatsachen an Dritte, die beim unbefangenen Leser den Eindruck erweckten, Steiner habe sich straf- oder personalrechtlich fehlverhalten. “Dies traf aber nicht zu”, hält das Gericht fest. “Die Behauptung war ehrverletzend.”

Der Einzelrichter beurteilte das Verschulden wegen der grossen Auflage des Flugblattes, des Zeitpunkts der Verteilung kurz vor den Wahlen sowie des Vorwurfs als schwer, wie es weiter heisst. Da der 85-Jährige nicht vorbestraft ist, wird die Geldstrafe bedingt ausgesprochen.

Einer zweiten Person, die sich ebenfalls vor Gericht verantworten musste, konnte laut Bezirksgericht keine Mitbeteiligung nachgewiesen werden. Sie wurde deshalb freigesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Dignitas-Gründer hat bereits Berufung angemeldet, wie es weiter heisst.

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