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Branche für Bodenbeläge erstmals mit eigenem GAV

Fachbetriebe und Mitarbeitende, die in der Schweiz Parkett, Teppichböden oder Linoleum verlegen, werden künftig mit einem GAV auf faire Löhne und berechenbare Anstellungsbedingungen verpflichtet. (Archiv) KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI sda-ats

(Keystone-SDA) Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Böden mit Parkett, Teppich oder Linoleum belegen, haben sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt – dies, weil sie sich von billigen ausländische Unternehmern in ihrer Existenz bedroht sehen.

Klare und verbindliche Arbeitsbedingungen zum Vorteil der Mitarbeitenden und der Arbeitgeber seien das Ziel des neuen GAV, heisst es in einer Mitteilung von Montag. So sollen die Angestellten “faire und berechenbare Anstellungsbedingungen” erhalten und vor Dumpinglöhnen geschützt werden.

Ausgehandelt haben den Vertrag der Schweizerische Verband der Bodenbelagsfachgeschäfte BodenSchweiz, die Interessensgemeinschaft der Schweizerischen Parkett-Industrie (ISP) und die Gewerkschaft Angestellte Schweiz. Die drei Organisationen haben den GAV am Montag unterzeichnet, wie sie gleichentags mitteilten.

Der GAV soll für rund 5500 Mitarbeitende in 1500 Fachbetrieben gelten. Die beteiligten Organisationen wollen nun beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen. Mit den dafür notwendigen Quoren rechnen sie noch im laufenden Jahr.

Die Bodenbelagsbranche als Teil des Ausbaugewerbes war bis anhin die einzige Branche in diesem Sektor, die, abgesehen von einzelnen Kantonen, noch über keinen GAV verfügte. Seitdem der Franken vor allem gegenüber dem Euro an Wert zulegt, sieht die Branche ihre Existenzgrundlage in Gefahr, weil “zahlreiche ausländische Unternehmer und Subunternehmer zu Dumpinglöhnen in der Schweiz arbeiten”, heisst es in der Mitteilung. Dem soll mit dem GAV entgegengewirkt werden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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