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Bund soll die Schaffung von Krippenplätzen weiterhin fördern

Die Schaffung neuer Plätze zur Kinderbetreuung soll weiterhin mit Bundesgeldern unterstützt werden. (Symbolbild) KEYSTONE/GAETAN BALLY sda-ats

(Keystone-SDA) Das Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen soll verlängert werden. Das fordert die Bildungskommission (WBK) des Nationalrates.

Mit zwölf zu zehn Stimmen hat sie eine Kommissionsinitiative beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, kann sie dem Parlament einen Erlassentwurf vorlegen.

Aus Sicht der Mehrheit leistet der Bund mit der Anschubfinanzierung einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Minderheit ist der Ansicht, dar Bund habe bereits genug getan. Zuständig seien in erster Linie die Kantone und Gemeinden.

Mit dem Impulsprogramm des Bundes wird die Schaffung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten, Tagesschulen und Tagesfamilien unterstützt. Die Einrichtungen erhalten während maximal drei Jahren Finanzhilfen des Bundes.

Noch bis Ende 2019

Das Programm wurde 2003 gestartet und bereits zweimal verlängert. Ohne weitere Verlängerung läuft es Ende 2019 aus. Bisher wurde die Schaffung von über 54’000 Betreuungsplätzen mit gut 350 Millionen Franken unterstützt.

Die Nationalratskommission hält fest, die Anschubfinanzierung habe nachhaltige Wirkung. Fast alle der vom Bund unterstützten Einrichtungen existierten noch. Die Gelder erfüllten ihren Zweck als Starthilfen. Angesichts des weiterhin bestehenden Bedarfs sollte das Programm fortgesetzt werden.

Billigere Plätze

Mit Geld aus der Bundeskasse wird die externe Kinderbetreuung auch verbilligt. Das Parlament hat im vergangenen Frühjahr insgesamt fast 97 Millionen Franken dafür gesprochen.

Die Unterstützung läuft über die Kantone: Jene, die die Subventionen erhöhen, erhalten vom Bund im ersten Jahr 65 Prozent des zusätzlichen Betrags. Im zweiten Jahr sind es noch 35 und im dritten Jahr zehn Prozent. Verpflichtet ein Kanton oder eine Gemeinde die Arbeitgeber, einen Beitrag an die Verbilligung von Betreuungsangeboten zu leisten, wird dieser ebenfalls angerechnet.

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