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Bund soll sozial und umweltverträgliche Aufträge erteilen

(Keystone-SDA) Bern – Wenn der Bund einen Auftrag vergibt, muss er ökologische und soziale Anliegen berücksichtigen und die öffentlichen Gelder effizient einsetzen. Die Beschaffungskommission des Bundes (BKB) hat für die zuständigen Stellen Empfehlungen verabschiedet.
Anbieter, die vom Bund den Auftrag erhalten, Güter, Bau- oder Dienstleistungen zu liefern, sollen demnach die acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten, wie das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) am Donnerstag mitteilte.
Damit soll verhindert werden, dass der Bund künftig beispielsweise Güter bei Anbieterinnen und Anbietern beschafft, die im Ausland Kinder beschäftigen oder sich nicht an soziale Mindestvorschriften halten.
Dagegen steht im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen nichts über Verstösse gegen die nationale Umweltschutzgesetzgebung.
Die BKB stellt deshalb fest, dass es gemäss geltendem Recht “wohl nicht zulässig ist, die Einhaltung der lokalen Umweltschutzgesetzgebung als zwingende Teilnahmebedingung festzulegen und eine Anbieterin, die dagegen verstösst, vom Vergabeverfahren auszuschliessen”. Dies steht in den Empfehlungen, die der Nachrichtenagentur SDA vorliegen.
Die BKB empfiehlt zwar, das Einhalten von Umweltanliegen nicht als zwingende Teilnahmebedingung zu fordern, bei technischen Spezifikationen aber gezielt ökologische Bedingungen zu stellen.

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