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Bundesamt für Migration hält Not- statt Sozialhilfe vertretbar

(Keystone-SDA) Für das Bundesamt für Migration (BFM) wäre es rechtlich vertretbar, Asylsuchenden generell nur noch Not- und keine Sozialhilfe mehr zu gewähren. Ob diese Lösung in praktischer und politischer Hinsicht wünschbar ist, lässt das BFM offen.

Nur knapp hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) am 11. Mai einen FDP-Antrag abgelehnt, wonach allen Asylbewerbern während des Asylverfahrens nur noch Nothilfe und keine Sozialhilfe mehr zu gewähren sei.

Die SPK beauftragte jedoch das Justiz- und Polizeidepartement zu prüfen, ob es mit der Verfassung und mit der Flüchtlingskonvention vereinbar wäre, nur noch Nothilfe zu leisten.

Nun liegt ein Kurzgutachten des BFM vor, dass die Vertretbarkeit einer solchen Massnahme bejaht. Die Kommission nahm am Donnerstag davon Kenntnis, ohne dass neue Anträge zu diesem Thema gestellt worden wären, wie sie mitteilte. Der FDP-Minderheitsantrag bleibt bestehen.

Heute müssen sich nur abgewiesene Asylsuchende und solche mit einem Nichteintretensentscheid mit der Nothilfe begnügen. Diese ist je nach Kanton unterschiedlich gross und beschränkt sich auf das absolute Minimum. Nach Hochrechnungen des Bundesamts für Statistik haben letztes Jahr 88 Prozent der Asylsuchenden mindestens einmal Sozialhilfe bezogen.

Der Versuch, alle Asylbewerber von der Sozialhilfe auszuschliessen, stösst auf Widerstand. Amnesty International, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht sowie Solidarité sans Frontières sprechen in einer gemeinsamen Medienmitteilung von einer “Schande für die Schweiz”.

Besondere Zentren für Straffällige und Renitente

Die SPK sprach sich an ihrer Sitzung vom Donnerstag mit 17 zu 8 Stimmen ferner dafür aus, renitente und straffällig gewordene Asylbewerber in besonderen Zentren unterzubringen. Die Standortkantone könnten die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden einschränken, indem diesen ein Rayon rund um derartige Zentren zugewiesen würde.

Die Anträge erfolgen im Rahmen der laufenden Asylgesetzrevision, die voraussichtlich am 13. Juni im Nationalrat zur Sprache kommt.

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