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Bundesamt für Polizei empfiehlt Verbot von Bump Stocks

Sogenannte Bump Stocks am Kolben von halbautomatischen Waffen ermöglichen, mit Geschwindigkeiten wie bei automatischen Waffen zu schiessen mit mehreren hundert Schuss pro Minute. Die Vorrichtungen hatte der Täter von Las Vegas verwendet. (Archivbild) KEYSTONE/AP/RICK BOWMER sda-ats

(Keystone-SDA) Das Bundesamt für Polizei (fedpol) empfiehlt, sogenannte Bump Stocks zu verbieten. Diese Vorrichtungen am Kolben von halbautomatischen Waffen erlauben ein Schiessen mit Geschwindigkeiten wie bei automatischen, mit mehreren hundert Schuss pro Minute.

Auf diese Weise ausgerüstete Waffen sind vergleichbar mit Seriefeuerwaffen, die in der Schweiz verboten sind, wie das fedpol am Freitag mitteilte. Bump Stocks seien als “besonders konstruierte Bestandteile” für Seriefeuerwaffen zu betrachten, für welche die Verbotsnormen gemäss Waffengesetz gelten.

Daher empfiehlt das fedpol, “die Übertragung, den Erwerb, das Vermitteln sowie das Verbringen” von Bump Stocks “ins schweizerische Staatsgebiet” zu verbieten, beziehungsweise nur mit einer Ausnahmebewilligung zu erlauben.

Die Konferenz der kantonalen der Polizeikommandanten (KKPKS) unterstützt laut fedpol die Empfehlung. Artikel 5 des Waffengesetzes sieht vor, dass die zuständigen kantonalen Behörden Ausnahmebewilligungen erteilen könnten. Triftige Gründe für Ausnahmebewilligungen seien Experten bisher aber nicht bekannt, schreibt das fedpol.

Anlass dafür, dass das fedpol sich mit Bump Stocks befasste, war das Massakers von Las Vegas. Der Täter hatte dabei am 1. Oktober Bump Stocks verwendet und mindestens 58 Menschen getötet. Über die Prüfung einer Verbotsempfehlung durch das fedpol hatten die Schaffhauser Nachrichten vergangene Woche berichtet.

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