Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Bundesanwaltschaft fordert 22 Monate bedingte Haft für Rocker

(Keystone-SDA) Vor dem Bundesstrafgericht Bellinzona hat sich am Mittwoch ein 53-jähriges Hells-Angels-Mitglied verantworten müssen. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2003 gemeinsam mit seinem Bruder eine Hanfplantage betrieben zu haben.

Die Bundesanwaltschaft forderte eine bedingte Gefängnisstrafe von 22 Monaten. Das Urteil wird am Donnerstag fallen.

Der Zürcher und sein inzwischen verstorbener Bruder sollen mit der Plantage innerhalb von rund sechs Monaten einen Umsatz von über 100’000 Franken erwirtschaftet haben. Die Bundesanwaltschaft hält es für erwiesen, dass der Beschuldigte zu grossen Teilen in die Organisation der Anlage und den Vertrieb der Droge eingebunden war.

Als Beweismittel dienten am Mittwoch vor allem Gesprächs- und Bewegungsprotokolle, die im Jahr 2003 bei der Überwachung von mehreren Hells Angels-Mitgliedern angefertigt worden waren. Ziel der Bundesanwaltschaft war es damals, die Hells Angels als kriminelle Organisation zu überführen.

Dieses Verfahren ist aus Mangel an Beweisen jedoch im vergangenen Dezember eingestellt worden. Die Auswertung des Ton- und Bildmaterials hat aber zur Anklage wegen verschiedener Delikte von insgesamt fünf Klubmitgliedern geführt.

Verteidigung plädiert auf Verjährung

Wegen der langen Verfahrensdauer von über sieben Jahren hat die Verteidigung am Mittwoch gefordert, den Angeklagten wegen Verjährung frei zu sprechen. Andernfalls sei höchstens eine Geldstrafe von 90 bis 180 Tagessätzen angemessen.

Der Rechtsanwalt stützte seine Argumentation ebenfalls überwiegend auf die ausgewerteten Mitschnitte von Telefongesprächen, die der Beschuldigte zwischen April und Dezember 2003 mit seinem Bruder oder dem Gärtner der Hanfanlage führte.

Die Dialoge seien dahingehend zu interpretieren, dass sein Klient nur eine untergeordnete Rolle bei dem Betrieb der Hanfanlage gespielt habe. Er sei nur dem Bruder zur Hilfe gekommen, als dieser technische Probleme mit dem Hanfanbau gehabt habe.

Dieselbe Aussage machte auch der einzige Zeuge, der am Mittwoch angehört wurde: Der ehemalige Gärtner der Indoor-Plantage, der bereits 14 Monate im Gefängnis verbracht hat, betonte, der Beschuldigte habe keinerlei Einfluss auf die Organisation des Anbaus und des Verkaufs gehabt.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft