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Bundesgericht: Bankdirektor wegen Lüge zu Recht fristlos entlassen

(Keystone-SDA) Ein Banker ist zu Recht fristlos entlassen worden, nachdem er beim Vorstellungsgespräch über seine bisherige Arbeitslosigkeit gelogen hat. Laut Bundesgericht hat er damit das in ihn gesetzte Vertrauen als Direktionsmitglied grundlegend zerstört.

Der Mann war im April 2005 als “Senior Private Banker” und Direktionsmitglied für ein Salär von jährlich 160’000 Franken plus Erfolgsbeteiligung angestellt worden. Beim Vorstellungsgespräch hatte er erklärt, aktuell noch bei einer anderen Bank zu arbeiten, wo er Kundengelder in der Höhe von 300 Millionen Franken betreue.

In Wahrheit hatte er seit anderthalb Jahren Arbeitslosengelder bezogen, nachdem er seinen früheren Bankjob wegen ungenügender Leistungen verloren hatte. Davon erfuhren seine neuen Vorgesetzten in Zürich erst im September 2005, als ihnen der frühere Arbeitgeber auf ihre Anfrage hin das Arbeitszeugnis zukommen liess.

Erfolgreiche Probezeit

Als Folge seiner Lüge wurde er fristlos entlassen, obwohl ihm im Probezeitbericht noch gute Leistungen und eine gewissenhafte Wahrnehmung seiner Verantwortung attestiert worden waren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun abgewiesen, mit der er 167’000 Franken Lohnersatz und Entschädigung gefordert hatte.

Gemäss den Richtern in Lausanne hatte der Betroffene als Mitglied der Direktion eine sehr hohe Verantwortung inne. Seine Anstellung habe daher zusätzlich zur Erfüllung seiner Aufgaben ein besonderes Vertrauen in seine Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit vorausgesetzt.

Seine wahrheitswidrigen Angaben zur bisherigen Tätigkeit und zur Berufserfahrung seien deshalb unabhängig der bisherigen Leistungen geeignet gewesen, das Vertrauen grundlegend zu zerstören. Der Entscheid zu seiner fristlosen Entlassung sei vom Führungsgremium zudem innert Wochenfrist und damit rechtzeitig erfolgt.

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