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Bundesgericht entscheidet über Pokerturniere ausserhalb von Casinos

(Keystone-SDA) Bern – Das Bundesgericht muss über die Zulässigkeit von Pokerturnieren ausserhalb von Casinos entscheiden. Der Schweizer Casino Verband hat gegen den Pilotentscheid des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde eingereicht.
Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2007 entschieden, dass bestimmte Turniervarianten beim Pokern nicht unter das Glückspielverbot fallen, weil das Geschicklichkeitselement für den Erfolg überwiege. Sie erteilte in der Folge privaten Veranstaltern 189 Bewilligungen für Turniere ausserhalb von Casinos.
Das Bundesverwaltungsgericht gab im vergangenen Juni in einem Pilotentscheid grünes Licht für bestimmte Turnierformate in der Pokervariante “Texas Hold’em no limit” und wies die entsprechende Beschwerde vom Schweizer Casino Verband (SCV) ab.
Der Verband hat dagegen beim Bundesgericht Anfangs dieser Woche eine Beschwerde eingereicht, wie SCV-Geschäftsführer Marc Friedrich auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA eine Meldung der Tageszeitungen “Der Landbote” und “Thurgauer Zeitung” bestätigte.
Das Bundesverwaltungsgericht war bei seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass für den Erfolg an einem Turnier das Element der Geschicklichkeit den Zufall überwiege. Die Turniere in der fraglichen Pokervariante würden damit nicht dem ausserhalb von Casinos geltenden Glücksspielverbot unterliegen.
Um sich im Verlauf eines mehrstündigen Turniers durchzusetzen und auf einem mit Geld dotierten Ranglistenplatz zu landen, brauche es mehr als blosses Glück. Für den Erfolg seien vor allem mathematische Kenntnisse, Psychologie, Strategie und nicht zuletzt die Fähigkeit zum Bluffen und Schauspielern gefragt.

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