Bundesgericht muss über Hanf als Tierfutter entscheiden
(Keystone-SDA) Frauenfeld/Lausanne – Nach Ansicht des Thurgauer Obergerichts ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt, ob Landwirte ihren Tieren keinen selber angebauten Hanf verfüttern dürfen. Es sprach drei Bauern frei. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft zieht zwei Urteile vor Bundesgericht.
Obergerichtspräsident Thomas Zweidler bestätigte einen Bericht in der “Thurgauer Zeitung” vom Freitag. Gegen zwei Freisprüche lege die Staatsanwaltschaft Rekurs ein. Das Obergericht sprach die Bauern frei, nachdem sie in erster Instanz der Widerhandlung gegen das Landwirtschaftsgesetz für schuldig befunden worden waren.