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Bundesrat geht auf GPK-Kritik zu Libyen-Affäre ein

(Keystone-SDA) Der Bundesrat will der Kritik Rechnung tragen, welche die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) am Verhalten der Regierung in der Libyen-Affäre übten. Er bezeichnet den GPK-Bericht als fundierte Analyse und will die 14 Empfehlungen weitgehend umsetzen.

Gleichzeitig bedauert der Bundesrat allerdings, dass die beiden GPK nur einzelne ausgewählte Fragen untersucht haben. Ein Gesamtbild der Auseinandersetzungen mit Libyen fehle. Zu diesem Gesamtbild gehöre auch die erfolgreiche Diplomatie, die zur Freilassung der beiden festgehaltenen Schweizer geführt habe, schreibt der Bundesrat am Mittwoch in einem Communiqué.

In der Sache gibt er der von der GPK geäusserten Kritik aber insofern Recht, als er deren Empfehlungen grösstenteils umsetzen will, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Bundesrats zum GPK-Bericht hervorgeht.

Früher den Gesamtbundesrat informieren

So hat die Regierung etwa geklärt, ab welchem Moment in Zukunft die Vorsteher des Aussen- und des Verteidigungsdepartements den Gesamtbundesrat über Ereignisse informieren müssen, die zum Einsatz der Armee im Rahmen der Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (VSPA) führen könnten.

Konkret sollen die Vorsteher des EDA und des VBS ihre Kollegen informieren müssen, wenn sie Angehörige der Geheimdienste, der Verwaltung oder der Armee zur Erkundung und Nachrichtenbeschaffung ins Ausland schicken.

In der Affäre Gaddafi hatten es die EDA-Vorsteherin Micheline Calmy-Rey und VBS-Vorsteher Ueli Maurer unterlassen, die Kollegen über solche Erkundungseinsätze zur Vorbereitung einer möglichen Exfiltration der beiden Schweizer Geiseln zu informieren.

Lehren auch aus UBS- und Tinner-Affäre

Ganz allgemein möchte der Bundesrat die GPK-Empfehlungen in einen grösseren Kontext einbetten und in seine Überlegungen auch Massnahmen einbeziehen, die er als Reaktion auf die GPK-Kritik im Zusammenhang mit den Affären UBS und Tinner bereits getroffen hat.

Obwohl der Bundesrat der Ansicht ist, dass es zur Sicherstellung der Geheimhaltung keine grundlegend neuen Massnahmen braucht, hat er das Finanzdepartement damit beauftragt, generelle Geheimhaltungsmassnahmen für alle Bundesratsausschüsse auszuarbeiten.

Der Bundesrat will damit verhindern, dass es wie in der Libyen-Affäre zu Indiskretionen kommt, die ihren Weg in die Medien finden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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