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Bundesrat legt Limite für Anspruch auf Arbeitslosengeld fest

(Keystone-SDA) Alle Arbeitslose, die mindestens 500 Franken pro Monat verdienten, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Limite hat der Bundesrat in der am Freitag verabschiedeten Arbeitslosenversicherungsverordnung festgelegt.

Nach den Reaktionen in der Vernehmlassung verzichtete er darauf, das Mindesteinkommen, ab welchem Anspruch auf Leistungen der Versicherung besteht, auf 800 Franken zu erhöhen. Auch will er Beitragszeiten aus staatlichen Arbeitslosenprogrammen nicht mehr anrechnen lassen. In diesem Rahmen erzielte Einkommen gelten auch nicht als versicherter Verdienst.

Eine Konzession hat der Bundesrat an Kulturschaffende gemacht, indem er bei Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen die Beitragszeit während den ersten 60 Tagen doppelt anrechnet. Ursprünglich wollte der Bundesrat bei 30 Tagen bleiben, Gewerkschaften und Kulturorganisationen hatten 90 Tage gefordert.

Die Verordnungsänderung tritt am 1. April in Kraft, zusammen mit der im letzten September vom Volk genehmigten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Diese sieht höhere Beiträge und Leistungskürzungen vor, vor allem bei jungen Arbeitslosen. Tausende werden darum Anfang nächsten Monat ihren Anspruch auf Taggelder verlieren.

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