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Bundesrat schiesst beim Schutz vor Pädokriminellen übers Ziel

(Keystone-SDA) Kinder und Jugendliche sollen besser vor Sexualstraftätern geschützt werden. Darin sind sich Parteien, Lehrer, Jugend- und Sportverbände einig. Den Strafregisterauszug hält jedoch kaum jemand für das richtige Mittel dazu.

Einen Strafregisterauszug sollen alle Personen vorlegen müssen, die sich für eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen bewerben. Dies schlägt der Bundesrat in einem Massnahmenpaket zum Schutz vor Pädokriminalität vor.

Eine der wenige positiven Reaktionen in der Vernehmlassung kommt von Beat W. Zemp, Präsident des Schweizerischen Lehrerverbands LCH: “Früher war es normal, dass man vor der Beamtung als Lehrer einen Leumund vorlegen musste”, sagte er auf Anfrage der SDA. Auch der Schulleitung sei es zuzumuten, den Strafregisterauszug der Bewerber zu überprüfen.

Sport- und Jugendverbände sehen dies anders. Sie befürchten, dass es dadurch schwieriger wird, Freiwillige für ehrenamtliche Tätigkeiten zu finden. Es wirke abschreckend, wenn jeder Trainer oder Begleiter einer Junioren-Mannschaft einen Strafregisterauszug vorlegen müsse, heisst es beim Schweizerischen Fussballverband.

Gefährliche “Scheinsicherheit”

Zudem ist umstritten, ob die Massnahme überhaupt etwas nützen würde. Nur die wenigsten Sexualstraftaten an Kindern führten zu einer Verurteilung, schreibt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände. Die Überprüfung des Strafregisterauszugs sei darum nur ein scheinbarer Schutz. Für den Dachverband wie auch für Swiss Olympic ist der einzig richtige Weg die Prävention und die ständige Sensibilisierung von Leiterinnen und Leitern.

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