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Bundesrat setzt Parlamentsentscheid zur Verkäsungszulage um

(Keystone-SDA) Die Verkäsungszulage bleibt wie im Vorjahr bei 15 Rappen pro Kilo Milch. Der Bundesrat hat die Milchpreisunterstützungsverordnung rückwirkend auf den 1. Januar den Parlamentsentscheiden vom letzten Dezember angepasst.

Ursprünglich hatte der Bundesrat letzten Oktober entschieden, die Verkäsungszulage aus Spargründen von 15 auf 12 Rappen zu senken. Die Änderung sollte auf Anfang 2011 in Kraft treten.

In der Dezembersession beschloss das Parlament jedoch im Rahmen der Beratungen zum Bundesbudget 2011, für die Verkäsungszulage 292 Millionen Franken zu budgetieren statt wie vom Bundesrat beantragt 247 Millionen.

Nun hat der Bundesrat den Entscheid umgesetzt und die Verordnung rückwirkend angepasst, wie das Volkswirtschaftsdepartement am Mittwoch mitteilte. Die Zulage für Milch von Kühen, die kein Silofutter erhielten, beträgt weiterhin 3 Rappen pro Kilo Milch.

Die Mehrheit des Parlaments war der Ansicht, dass es angesichts der Probleme auf dem Milchmarkt verfehlt wäre, die Gelder für die Verkäsung von Milch zu kürzen. Durch die Kürzung wären einem Milchbauer pro Jahr im Schnitt 4000 Franken Einkommen entgangen, hatten die Bauernvertreter argumentiert.

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