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Bundesrat verabschiedet vier revidierte und zwei neue DBA

(Keystone-SDA) Bern – Der Bundesrat führt dem Parlament eine weitere Serie Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu, in denen die Schweiz das Bankgeheimnis teilweise preisgibt. Er hat am Mittwoch vier revidierte und zwei neue DBA verabschiedet.
Nur in den Verträgen mit Japan, Polen, der Türkei und den Niederlanden wird die Amtshilfe auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung ausgedehnt. In den DBA mit Georgien und Tadschikistan dagegen wird vorläufig auf eine erweiterte Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard verzichtet.
Das Eidg. Finanzdepartement EFD begründet dies in einem Communiqué damit, dass der rasche Abschluss eines DBA für die Schweiz und die beiden Vertragspartner im Vordergrund stehe.
Bislang hat das Parlament zehn revidierten DBA zugestimmt. In der Sommersession hiessen die Räte die Abkommen mit den USA, Frankreich, Grossbritannien, Dänemark, Mexiko, Österreich, Norwegen, Finnland, Luxemburg und Katar gut. Sie alle unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Frist läuft bis am 7. Oktober.
Obwohl die SVP und die Lega die Aufweichung des Bankgeheimnisses geisselten, haben sie darauf verzichtet, das Referendum zu ergreifen. Der Bundesrat will auch die Abkommen mit Japan, Polen, den Niederlanden und der Türkei dem fakultativen Referendum unterstellen.
Mit der Revision der Doppelbesteuerungsabkommen reagiert die Schweiz auf den Druck aus dem Ausland auf das Bankgeheimnis. Um nicht mehr international am Pranger zu stehen, hatte der Bundesrat im März 2009 beschlossen, mit interessierten Staaten die DBA den Amtshilfebestimmungen des OECD-Musterabkommens anzupassen.

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