Bundesrat will Alkoholgesetz revidieren - Jugendschutz ist Ziel
Bern - Der Bundesrat will Jugendliche besser vor dem Alkoholkonsum schützen. Für den Handel mit allen alkoholischen Getränken sollen weitgehend einheitliche Bestimmungen gelten. Für Testkäufe durch Jugendliche will der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Das mehrfach überarbeitete Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932 und ist damit eines der ältesten Gesetze auf Bundesebene. Der Bundesrat will es nun durch ein totalrevidiertes Alkoholgesetz und ein Spirituosensteuergesetz ersetzen. Beide hat er bis 31. Oktober in Vernehmlassung gegeben.
Mit dem Alkoholgesetz würde der Handel mit alkoholhaltigen Getränken einheitlicheren Bestimmungen unterstellt. Deren Ziel ist der Jugendschutz. Bier und Wein dürfen nur an über 16-Jährige verkauft werden, Spirituosen nur an über 18-Jährige.
Testkäufe durch Jugendliche sind laut Bundesrat das einzige mit vertretbarem Aufwand einsetzbare Kontrollinstrument. Der Bundesrat will für diese Testkäufe nun eine gesetzliche Grundlage schaffen und damit ein Bedürfnis von Kantonen und Gemeinden erfüllen.
Auf Massnahmen gegen Billigstangebote von alkoholischen Getränken will der Bundesrat verzichten. Stattdessen beantragt er, die bisher nur für Spirituosen geltende Pflicht zu kostendeckenden Preisen auf alle alkoholischen Getränke anzuwenden. Angebote, die Konsumenten zum Kauf verlocken, könnten damit ausgeschlossen werden.
Mindestpreise, eine erhöhte Spirituosensteuer oder Lenkungsabgaben kommen für den Bundesrat nicht in Frage, um gegen Billigstangebote vorzugehen. Unter anderem würden solche Bestimmungen dem Freihandelsabkommen mit der EU zuwiderlaufen, wie Abklärungen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) ergaben.