Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Bundesrat will bei Organspenden zur Widerspruchslösung wechseln

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, bei der Organspende die Widerspruchslösung einzuführen. Er will dabei aber die Angehörigen einbeziehen. (Archivbild) KEYSTONE/PETER SCHNEIDER sda-ats

(Keystone-SDA) Der Bundesrat will der Organspende-Initiative mit einer Gesetzesänderung den Wind aus den Segeln nehmen. Er plant, mit einem indirekten Gegenentwurf eine Widerspruchslösung einzuführen. Anders als die Initiative soll dieser die Angehörigen einbeziehen.

Die Initiative “Organspende fördern – leben retten” verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat. Die Zustimmung zur Organentnahme wird vermutet. Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt dann in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.

Die Folge davon ist, dass es in der Schweiz zu wenige Spenderorgane gibt. Letztes Jahr sind 68 Personen auf der Warteliste für ein Spenderorgan gestorben, ohne ein Organ erhalten zu haben. Die Spenderzahlen hätten zwar mit dem Aktionsplan “Mehr Organe für Transplantationen” des Bundes seit 2013 erhöht werden können, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag. Sie seien aber im europäischen Vergleich noch immer tief.

Mehr Spenderorgane

Der Bundesrat unterstützt daher das Anliegen der Initiative grundsätzlich. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigten, dass die Spendezahlen mit der Widerspruchslösung stiegen, schreibt er. Das vorhandene Spendepotenzial könne mit einem Systemwechsel auch in der Schweiz besser ausgeschöpft werden.

Anders als die Initiative soll der indirekte Gegenvorschlag aber die Angehörigen einbeziehen. Bei der erweiterten Widerspruchslösung sollen diese eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht.

Die Voraussetzungen für eine Spende sollen gleich bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand zu Hause oder ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.

Schwierige Fragen

Der Bundesrat sei sich bewusst, dass die Organspende mit schwierigen ethischen Fragen verbunden sei, schreibt er. Er befürworte eine breite Debatte über das Thema. Das Innendepartement EDI kann nun einen indirekten Gegenvorschlag für eine erweiterte Widerspruchslösung auszuarbeiten. Dieser soll im Herbst vorliegen.

Hinter der Initiative steht die Jeune Chambre Internationale (JCI), eine weltweite Vereinigung von Menschen im Alter von 18 bis 40 Jahren mit über 200’000 Mitgliedern. Die Initiative wurde 2017 lanciert und unter anderen von der Nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant unterstützt.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft